Fischerzeugnisse: Seit 2012 oft in Latein

Seit dem 1. Januar 2012 ist die Kennzeichnung von Fischerzeugnissen neu geregelt. Viele Produkte müssen sowohl mit dem deutschen als auch mit dem lateinischen Namen ausgezeichnet werden, meldet das Fisch-Informationszentrum (FIZ).

Das gilt beispielsweise für Fisch an der Frischfischtheke, Räucherfisch und viele Tiefkühlprodukte.
Der Hinweis kann auf dem Preisschild, aber auch auf Plakaten oder Postern stehen. Theragra chalcogramma ist beispielsweise der Alaska-Seelachs, Salmo salar der Lachs und Clupea harengus der Hering. In einigen Fällen endet der wissenschaftliche Name mit dem Kürzel „spec.“ (Mehrzahl: „spp.“) für Art beziehungsweise Spezies. So ist Gadus spp. ein Fisch der Gattung Kabeljau, die Art ist aber nicht genau benannt. Wer es genau wissen will, fragt nach, ob es sich etwa um einen Atlantischen Kabeljau (Gadus morhua) oder Pazifischen Kabeljau (Gadus macrocephalus) handelt.

Das Jahr 2012 bringt noch weitere Änderungen mit sich: So müssen beispielsweise Tiefkühlprodukte, die vor dem Verkauf aufgetaut und als frische Ware an der Bedientheke gehandelt werden, ab sofort mit dem Hinweis „aufgetaut“ gekennzeichnet sein. Das gilt aber nicht für roh verzehrte Fischereierzeugnisse und solche, die nach dem Auftauen geräuchert, gesalzen, gegart oder mariniert wurden.
Heike Kreutz, www.aid.de

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