Lebensmittelsicherheit ist keine Alleinaufgabe des Nationalstaats. Eingebettet in die Europäische Union (EU) kann Deutschland bei der Rechtsetzung rund um die Lebensmittelsicherheit zwar mitbestimmen, seine eigenen Kompetenzen aber schrumpfen.
Anders beim Vollzug des Lebensmittelrechts im eigenen Land. Hier haben der Bund und die 16 Bundesländer den Hut auf. Vereinfacht kann gesagt werden: Der Bund ist für die Gesetzgebung zuständig – ob allein oder gemeinsam mit den Organen der EU. Die Bundesländer sind für die Umsetzung der Gesetze und die Lebensmittelkontrolle verantwortlich. Aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands verfügen sie dabei über eine gewisse Eigenständigkeit. Strukturell bedeutet das: Jedes Bundesland ist gewissermaßen ein kleines Abbild des Bundes. Es hat als oberste Aufsichtsbehörde ein Ministerium – in den Stadtstaaten Senatsverwaltung genannt. Diese Behörden koordinieren und überwachen die amtliche Lebensmittelüberwachung.
Dazu gibt es in einigen Ländern noch eine mittlere Verwaltungsebene. Überwachungs- und Untersuchungsämter gibt es in jedem Bundesland. Hier setzen sich Juristen, Lebensmittelchemiker und Tierärzte für die Lebensmittelsicherheit vor Ort ein. In Krisenfällen informiert die oberste Landesbehörde die zuständigen Stellen anderer Bundesländer, gegebenenfalls auch die Öffentlichkeit.
Auch der Kontakt zum Bund steht auf ihrem Programm. Denn Föderalismus hin oder her: In Fragen der Lebensmittelsicherheit ist ein enger Austausch wichtig. So haben die Länder über den Bund auch einen mittelbaren Kontakt nach Brüssel, denn der Bund fungiert als Ansprechpartner der Europäischen Kommission und vertritt dort die Interessen Deutschlands. Praktisch geschieht das unter anderem durch Bundesministerin Ilse Aigner, „Hausherrin“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).
Dieser obersten Bundesbehörde in Deutschland sind zwei Fachbehörden untergeordnet: das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL). Das BfR bewertet, ob etwa von einem bestimmten Lebensmittel oder einer Verpackung ein Risiko für den Verbraucher ausgehen kann. Dann ist das BVL am Zuge. Seine Aufgabe: Prüfen, ob oder welche gesetzgeberischen Schritte notwendig sind. Dabei kann es gesellschaftliche oder wirtschaftliche Aspekte mit berücksichtigen. Geht es darum, die Öffentlichkeit über etwaige Risiken zu informieren, ist wieder das BfR gefragt. Beide Fachbehörden haben außerdem einen direkten Draht zur Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA.
Dr. Christina Rempe, www.aid.de