Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) und das Bundesjustizministerium haben sich in einem Eckpunktepapier zur Gründung einer Schlichtungsstelle verständigt. Ansprüche bei Nichtbeförderung wegen Annullierung, Überbuchung, Verspätungen und Gepäckbeschädigungen sollen im Luftverkehrsgesetz verankert werden.
Brandenburgs Verkehrsminister Jörg Vogelsänger sowie Verbraucherschutzministerin Anita Tack haben sich für eine Schlichtungsstelle für Reisende ausgesprochen, die alle Verkehrsträger umfasst. Die Minister reagieren damit auf die Ankündigung der Airlines, nun auch eine Schlichtungsstelle für Fluggäste einzurichten. Kritisch sehen beide Brandenburger Minister, dass nach dem Eckpunktepapier der Fluggesellschaften Verbraucherinnen und Verbraucher bei Anrufung der Schlichtungsstelle mit zehn Euro zur Kasse gebeten werden sollen.
Vogelsänger, zurzeit auch Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz: „Auch wenn die Airlines nun bereit sind, sich auf eine Schlichtungsstelle für Flugreisende einzulassen, ist hier eine Sonderlösung gefunden worden.“ Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), die verkehrsträgerübergreifend tätig ist, wird ausgegrenzt. Die SÖP hat sich im Bereich des Bahnverkehrs bewährt – Fernverkehr und Nahverkehr werden gemeinsam geschlichtet.
Tack: „Bei den Ansprüchen aus Fluggastrechten geht es nicht immer um viel Geld, sondern manchmal auch um das Recht, während der stundenlangen Warterei Erfrischungen zu bekommen oder über die erhebliche Verspätung, zum Beispiel durch Nutzung eines E-Mail-Terminals, informieren zu können.“ Zudem könnten Verbraucher oft nicht selber einschätzen, ob die Verspätungen in die Verantwortung der Fluggesellschaft fallen oder durch außergewöhnliche Umstände verursacht sind. „Die Anrufung der Schlichtungsstelle sollte daher für Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr kostenlos sein.“
„Bedauerlich ist“, so die Minister weiter, „dass der gute Ansatz einer verkehrsträgerübergreifenden Schlichtung hier verworfen werden soll. Der Luftverkehr ist heute weitgehend mit anderen Verkehrsträgern verbunden. Die isolierte Betrachtung des Flugverkehrs erschwert es Reisenden ohne Not, ihre Rechte geltend zu machen.“