Nationale Stillkommission am BfR kritisiert sachlich falsche Werbeaussagen und unzulässige Abbildungen zu Säuglingsmilch
Muttermilch ist die ideale Nahrung für Säuglinge in den ersten Monaten. Sie ist gut verdaulich und so zusammengesetzt, dass sie im ersten Lebenshalbjahr den Bedarf an Nährstoffen und Flüssigkeit deckt. Werbung für Säuglingsmilch darf daher nicht den Eindruck erwecken, dass Flaschennahrung der Muttermilch gleichwertig oder überlegen ist. In jüngerer Zeit beobachtet die Nationale Stillkommission am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zunehmend eine nicht akzeptable, gegen den breiten Konsens von Wissenschaft und Gesundheitswesen verstoßende Werbung für Säuglingsnahrung. Kritisiert wird insbesondere die Vermarktung von Flaschennahrung mit Slogans wie „nach dem Vorbild der Muttermilch“ und Bildern stillender M&u uml;tter, durch die industrielle Säuglingsnahrung der Muttermilch gleichgesetzt wird. „Sachlich falsche Werbeaussagen und unzulässige Abbildungen können Eltern verunsichern und täuschen“, sagt die Geschäftsführerin der Nationalen Stillkommission am BfR Frau PD Dr. Diana Rubin.
Wissenschaft und Gesundheitswesen sind sich absolut einig in der Beurteilung des Stillens als unersetzlichen Wert für den Säugling, etwa durch die bedarfsgerechte Nährstoffzufuhr und eine Verminderung des Risikos für infektiöse Atemwegs- und Durchfallerkrankungen. Darüber hinaus zeigt Stillen auch wichtige langfristige Auswirkungen, da ehemalige Stillkinder deutlich seltener an kindlichem Übergewicht und Adipositas leiden sowie später eine bessere kognitive Leistungsfähigkeit entwickeln.
Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, des Berufsverbands der Frauenärzte, der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, der Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin, des Deutschen Hebammenverbands und der Nationalen Stillkommission am BfR kritisieren die Vermarktung von Flaschennahrung mit Slogans wie „nach dem Vorbild der Muttermilch“ und Bildern stillender Mütter, wodurch die künstliche Säuglingsmilch der Muttermilch gleichgesetzt wird. Die Werbung darf nicht geeignet sein, Eltern zu der falschen Annahme zu verleiten, dass die beworbenen Flaschennahrungen von vergleichbarem Wert wie das Stillen seien und damit das Stillen zu gefährden.
Die angewendeten Werbemaßnahmen verstoßen gegen den entsprechenden WHO-Codex und gegen die Rechtsvorschriften für die Vermarktung von künstlicher Säuglingsmilch.