Fast alle geprüften Packungen mit viel Luft – Mehr Klarheit nötig
„Von der Luft kann man nicht leben“, sagt schon der Volksmund. Schlimm: Ein AK Test bei 35 untersuchten Produkten im August von zwei Supermärkten zeigt: Im Durchschnitt ist nur die Hälfte Inhalt – der Rest ist Luft. Vieles schaut nach mehr aus, als wirklich drinnen ist. Die Konsumenten brauchen Klarheit, um zu sehen, was befüllt ist und was nicht, etwa durch einen Transparenz-Streifen, verlangt die AK.
„Die Konsumenten zahlen drauf, wenn sie glauben, das Packerl ist voll“, sagt AK Konsumentenschützerin Manuela Delapina. „Das kann nicht sein.“
Der AK Test zeigt: Der Inhalt in den Lebensmittel-Packungen löst sich oft in Luft auf. Von den 35 „verdächtigen“ untersuchten Packungen waren 33 zu mindestens einem Drittel leer. Der Luftanteil dieser Packungen lag zwischen 33 und 71 Prozent.
Die alarmierendsten Beispiele: Die Knabber Mangostücke von Spar sind sehr luftig. Die Gesamthöhe der Verpackung beträgt 17 Zentimeter, die Füllung fünf Zentimeter und der Luftanteil zwölf Zentimeter. „Das ist ein Luftanteil an der Packung von knapp 71 Prozent“, rechnet Delapina vor.
Bei der Brownies Backmischung von Spar beträgt der Luftanteil der Packung fast 67 Prozent. „So ist bei der Backmischung die Gesamthöhe der Packung 21 Zentimeter, die Füllung sieben und die Lufthöhe 14 Zentimeter“, so Delapina.
Bei Lila Stars Snax von Milka und beim Basmati-Reis von Reis-fit ist der Luftanteil knapp 63 Prozent. Bei der Milka Nascherei macht die Gesamthöhe der Packung zwölf Zentimeter aus, die Füllung 4,5 und die Lufthöhe 7,5 Zentimeter. Beim Basmati-Reis ergibt die Gesamthöhe der Packung 16 Zentimeter. Die Füllhöhe des Reises ist sechs Zentimeter und die Lufthöhe zehn Zentimeter.
Ab wann und bei welchen Produkten man von „Mogelpackungen“ sprechen kann, ist leider nirgends exakt definiert. International üblich ist, höchstens einen Luftanteil von einem Drittel der Füllmenge zuzugestehen. Daher fordert die AK den Wirtschaftsminister auf, per Verordnung das Verhältnis von Füllmenge und Luftanteil festzusetzen. Laut Maß- und Eichgesetz ist er dazu ermächtigt.
SERVICE: Den kompletten Test „Lebensmittel-Packungen – Füllmengen“ mit allen Produkten und Foto-Beispielen finden Sie im Internet unter wien.arbeiterkammer.at