Gericht: Aussagen auf der Webseite des Interessenverbandes sind als Werbung einzustufen
Das Landgericht Berlin hat dem Verein Deutscher Brauer-Bund e.V. untersagt, mit gesundheitsbezogenen Aussagen für Bier zu werben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte dagegen geklagt, dass auf der Internetseite des Vereins Bierkonsum unter anderem mit einem verringerten Diabetes- und Krebsrisiko in Verbindung gebracht wurde. „Alkoholkonsum birgt Risiken, die Anbieter nicht verschleiern dürfen“, so Vorstand Gerd Billen.
URL: http://www.vzbv.de/go/presse/1519/index.html?ref_presseinfo=true