Hotelmängel – Wie mahne ich richtig?

Endlich am Urlaubsort angekommen. Schnell zum Hotel, einchecken, Koffer aufs Zimmer und ab an den Strand. Doch dann der erste Schreck: Das Hotel entspricht überhaupt nicht den Beschreibungen des Reisekatalogs und das Zimmer ist nicht sauber. Was nun? Das Reiseportal HolidayCheck.de hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt, die Urlauber bei Reisemängeln unbedingt beachten sollten.

Rezeption aufsuchen
Dies ist immer der erste Schritt. Den Mangel reklamieren, damit ihn das Hotel abstellen kann. Manches ist vielleicht schnell behoben. Bei großen Mängeln oder Unannehmlichkeiten ein anderes Zimmer verlangen. Wenn die Rezeption nicht auf die Beschwerde reagiert, hilft nur das Gespräch mit dem Reiseleiter.

Reiseleiter kontaktieren
Wenn sich auch der Reiseleiter nicht sofort darum kümmert, dass der Mangel behoben wird, sollte der Gast ihm ausdrücklich eine angemessene Frist setzen. Faustregel: Je kürzer der Aufenthalt, desto kürzer die Frist. Bei einer Reisedauer von einer Woche kann ein Tag angemessen sein.

Mängel dokumentieren
Egal ob es um Kakerlaken im Badezimmer oder um einen fehlenden Meerblick geht: Reisemängel unbedingt fotografieren, filmen und schriftlich mit Zeit und Ort festhalten. Nur so hat der Urlauber eine Chance auf eine mögliche Reisepreisminderung. Allein unfreundliches Personal und mangelnder Sonnenschein sind aber keine Gründe für eine Reisepreisminderung.

Zeugen suchen
Bei Mängeln, die sich nicht fotografieren lassen, sind Zeugen umso wichtiger. Bei einer mutmaßlichen Erkrankung durch das Hotelessen andere Gäste auf ähnliche Beschwerden ansprechen. Name und Anschrift möglichst von Urlaubern notieren, die nicht zur eigenen Familie oder Reisegruppe gehören. Die Reklamation vom Reiseleiter unterschreiben lassen.

Hotelwechsel
Ein Hotelwechsel ist ein Reisemangel. Das Ersatzobjekt muss zumindest in Ausstattung, Lage und Komfort gleich sein. Es muss in der Nähe des gebuchten Hotels liegen und darf die Reisegruppe oder Familie nicht trennen. Ähnliches gilt bei Zimmerwechseln. Kleine Abweichungen müssen jedoch als „Unannehmlichkeit“ in Kauf genommen werden.

Kündigung der Reise
Am besten vorher mit einem Anwalt sprechen. Bei berechtigter Kündigung hat der Veranstalter keinen Anspruch mehr auf Zahlung des Reisepreises. Gegebenenfalls hat er einen Entschädigungsanspruch auf einen mangelfrei erbrachten Reiseteil. Darüber hinaus hat der Veranstalter auch die Pflicht für die Rückbeförderung.

Rückerstattungen
Nach der Rückkehr mögliche Ansprüche innerhalb eines Monats schriftlich per Einschreiben beim Veranstalter geltend machen. Dabei sollte gleich ein konkrete Geldbetrag gefordert werden. Eine grobe Orientierung zu Preisminderungen bietet die sogenannte Frankfurter Tabelle, die aus zahlreichen Reiseurteilen entstanden ist.

Musterschreiben
Das Reiseportal HolidayCheck.de bietet zahlreiche Mustertexte für den Schriftverkehr mit dem Reiseveranstalter zum Download an. Es handelt sich lediglich um grobe Mustertexte, die bei Bedarf an den Einzelfall angepasst werden sollten. Sie sind keine Garantie auf Erfolg, sondern eine nützliche Hilfe zur Orientierung.

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