Warnung vor windigen Geschäftemachern
Verstärkt sind derzeit wieder Bauerfänger unterwegs, um
Betrieben das Geld aus der Tasche zu ziehen. Aktueller Anlass: Die
Einführung der DGUV Vorschrift 2.
Die BGN warnt davor, sich auf diese Angebote einzulassen.
Die Masche der Gauner: Am Telefon wird gedrängt, einen mündlichen
Kaufvertrag abzuschließen. Angeboten werden beispielsweise neue
Verbandskästen, Aushänge oder Infopakete mit Materialien zum Arbeitsschutz.
Dabei erwecken die Anrufer den Eindruck, sie handelten im Auftrag oder mit
Wissen der BGN. Kaufdruck wird mit dem Verweis auf die DGUV Vorschrift 2
erzeugt. Teilweise drohen die Anrufer auch mit Kontrollbesuchen oder der
Benachrichtigung der Polizei, sollte das Unternehmen nicht auf das Angebot
eingehen.
Die BGN warnt ausdrücklich davor, sich auf diese Offerten einzulassen. Denn
keine dieser Firmen handelt mit ihrer Billigung oder gar in ihrem Auftrag.
Um die Unternehmen vor der dreisten Abzockerei zu schützen, stellt die BGN
klar:
– Informationsmaterial wie Broschüren oder Plakate, Seminare und
Schulungsangebote sind für BGN-Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenlos.
– Die BGN beauftragt weder eigene Mitarbeiter noch Dritte damit, Betriebe
anzurufen, um ihnen Informationsmaterial oder Schulungen kostenpflichtig
anzubieten.
– Die BGN beauftragt niemals externe Firmen mit Kontrollen in ihren
Mitgliedsunternehmen. BGN-Außendienstmitarbeiterinnen und –mitarbeiter
haben einen Dienstausweis.
Mitgliedsbetriebe, die Zweifel daran haben, ob ein Anruf oder ein Schreiben
im Namen der BGN auch tatsächlich authentisch ist, können Sie sich unter
info@bgn.de an die BGN wenden.