Niedersächsischer Sprossenbetrieb darf wieder produzieren

Der Landkreis Uelzen wird seine Sperrverfügung für den Sprossenerzeuger aufheben. „Nachdem zwischenzeitlich alle möglichen Eintragsquellen mit negativen Ergebnissen überprüft sind und die Untersuchungsergebnisse für die Mitarbeiter negativ sind, besteht kein Grund zu einer weiteren Sperrung des Betriebes“, erläutert Minister Lindemann. „Der Landkreis und das Laves unterstützen den Betrieb dabei, das Eigenkontrollsystem in Hinblick auf die EHEC-Problematik zukunftssicher auszurichten.“

Alle Bockshornkleesamenvorräte wurden aus dem Betrieb entfernt. Dies entspricht dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 6. Juli 2011, wonach alle am EHEC-Ausbruchsgeschehen beteiligten Chargen der Bockshornkleesamen aus dem Markt genommen und vernichtet werden müssen. Zusätzlich plant die Europäische Kommission ein Inspektionsteam nach Ägypten zu entsenden, wo der Bockshornkleesamen erzeugt wird, um den Sicherheitsstandard der Produktion zu überprüfen.

Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung kam in seiner Risikobewertung vom 5. Juli 2011 (Nr. 023/2011) zu dem Schluss, dass der Ausbruchserreger EHEC O 104:H4 mit hoher Wahrscheinlichkeit über angelieferte Bockshornkleesamen in die Sprossenproduktion des niedersächsischen Betriebes eingetragen wurde.

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