Eine Flasche Ketchup, zwei Preise?
Wer Lebensmittel im Supermarkt vergleicht, reibt sich gelegentlich verwirrt die Augen: Ein und dieselbe Flasche Ketchup gibt’s an einem Sonderstand und im Regal, aber zu zwei unterschiedlichen Preisen. Wenn Kunden Pech haben, wird ihnen an der Kasse auch noch der teurere Preis berechnet. Im Schnitt werden Kunden bei einem solchen Verwirrspiel mit rund 30 Cent mehr zur Kasse gebeten. Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW in insgesamt 23 Super- und Biomärkten sowie Discountern brachte zutage, dass identische Produkte in jedem fünften Lebensmittelgeschäft unterschiedlich ausgezeichnet werden.
In den Augen der Verbraucherzentrale NRW ein klarer Fall unlauteren Wettbewerbs: „Völlig gleiche Produkte dürfen im Laden nicht zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden, wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.“ Damit der Einkauf einwandfrei vonstattengeht, sollten Kunden folgende Tipps der Verbraucherschützer beachten:
Zwei Preise für ein Produkt unzulässig: Obwohl ein Händler die Preisgestaltung für seine Ware selbst bestimmen kann, ist hierbei nicht alles erlaubt. Für eine bestimmte Ware darf es nur unterschiedliche Preise geben, wenn erkennbar für Kunden darauf hingewiesen wird. Denn die Käufer gehen prinzipiell von einer einheitlichen Preisauszeichnung aus. Von daher ist es unzulässig, wenn Lebensmittelgeschäfte Produkte des täglichen Bedarfs in der Eingangs- oder in der Kassenzone zu einem günstigeren Preis anbieten, während die gleiche Ware an anderer Stelle im Laden zu einem höheren Preis ausgezeichnet ist.
Vorsicht bei Sonderplatzierungen: Produkte auf Sonderstapeln müssen nicht immer preiswerter sein als Produkte im Regal. Hier lohnt es sich, Preise und Mengenangaben sorgfältig zu vergleichen. Denn es kommt durchaus vor, dass die Ware im Regal günstiger ist als die aus der Sonderplatzierung.
Wenn Schnäppchen an der Kasse teurer sind: Auch bei besonderen Offerten sollten Kunden den Sonderpreis mit dem berechneten Preis auf dem Kassenbon vergleichen und bei einer Unstimmigkeit auf die Berechnung des niedrigeren Preises pochen.
Weitere Hinweise der Verbraucherzentrale NRW zur unzulässigen Preisgestaltung im Supermarkt sowie zu anderen Verstößen gegen geltendes Lebensmittelrecht gibt’s im Internet unter
www.vz-nrw.de/etikettenschwindel
Sämtliche Untersuchungen und Informationen für dieses Web-Angebot wurden mit finanziellen Mitteln des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt.