Kennzeichnungsmängel bei Herkunft von Obst und Gemüse

Ob schadstoffbelastete Paprika aus Spanien oder weit gereiste Kiwis aus Neuseeland – Verbraucher, die solche Produkte von vorne­herein meiden wollen, haben häufig das Nachsehen. Beim Kauf von Obst und Gemüse wird die Kundschaft oft nicht korrekt über die Herkunft informiert: Acht von zehn Händlern verstoßen gegen die vorgeschrie­bene Kennzeichnung des Ursprungslandes – so das Ergebnis einer Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW. Entweder fehlt die vorge­schriebene Herkunftskennzeichnung komplett, oder die Angabe auf dem Hinweisschild an der Ware stiftet Verwirrung. „Verbraucher haben jedoch ein Recht auf eine exakte Angabe der Herkunft. Nur so können sie eine für sie richtige Kaufentscheidung treffen“, rügt Klaus Müller, Verbrau­cherzentrale NRW, die nachlässige Praxis des Handels.

88 Obst- und Gemüsestände in vier nordrheinwestfälischen Städten – auf Wochen- und in Supermärkten, bei Discountern und Einzelhändlern sowie in Bio-Läden – hatten die Verbraucherschützer Ende letzten Jah­res hinsichtlich der Herkunftsangabe an und auf der frischen Ware im Visier. Fünf Mängel pro Händler stießen ihnen im Schnitt bei ihrem Check ins Auge. Am häufigsten – nämlich bei 284 Obst- und Gemüse­angeboten – war keine Herkunftskennzeichnung – weder auf einem Schild noch auf der Ware – zu finden. In 62 Fällen ließ sich die Abstam­mung von Äpfeln, Birnen und Co. nicht feststellen, da auf dem Hinweis­schild ein anderes Ursprungsland als auf der Ware angegeben war. Kopfzerbrechen bereitete den Testern aber auch, wenn auf einem Hin­weisschild gleich mehrere Export-Länder prangten (26-mal), Länder­kennzeichnungen in fremder Sprache (15-mal) oder mit unbekannten Abkürzungen (4-mal) versehen waren. „Verbraucher dürfen mit Blick auf das muntere Herkunfts- und Kennzeichnungs-Allerlei jedoch während ihres Einkaufs nicht Rätselraten. Bei Obst- und Gemüsesorten ist die Herkunftsangabe – bis auf einige Ausnahmen – vorgeschrieben. Die Händler sollten deshalb ihr Personal besser schulen und für eine ein­wandfreie Präsentation ihres Sortiments sorgen“, fordert NRW-Ver­braucherzentralen-Chef Müller Händler auf, stärker die gesetzlichen Vorgaben zu beachten.

Zur Kennzeichnung von Lebensmitteln und zu anderen Verstößen gegen geltendes Lebensmittelrecht gibt’s weitere Informationen im Internet unter www.vz-nrw.de/etikettenschwindel

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