Das Bundesgericht hat in der Auseinandersetzung um die Verwendung der Sterne zur Kategorisierung der Hotels zwischen der GastroSuisse als grösster Schweizer Branchenorganisation für Hotellerie und Restauration und hotelleriesuisse zugunsten von GastroSuisse entschieden.
Damit werden die früheren Entscheide des Zürcher Handels- und Kassationsgerichts, gegen die hotelleriesuisse Beschwerde eingelegt hatte, bestätigt. Dies bedeutet, dass die rund 4000 vorwiegend kleineren und mittelgrossen Hotels, die bei GastroSuisse Mitglied sind und das Gros des Hotelangebots in der Schweiz ausmachen, ab sofort ebenfalls Sterne als Symbole für die ihnen entsprechende Hotelkategorie verwenden dürfen. Das wegweisende Urteil des Bundesgerichts ermöglicht damit die Einführung einer flächendeckenden Kategorisierung der Hotels mit dem bekannten Sterne-Symbol. Das wird den Gästen zukünftig die Orientierung im vielfältigen schweizerischen Hotelangebot stark erleichtern. GastroSuisse wird nun umgehend mit der Abgabe der Sterne an jene ihr angeschlossenen Hotelbetriebe beginnen, die aufgrund eines 150-Kriterien-Katalogs bereits kategorisiert wurden. Weitere Betriebe werden folgen, sobald deren Kategorisierung abgeschlossen ist.
Seit fast fünf Jahren kämpft GastroSuisse darum, Sterne zur Kennzeichnung der Betriebe ihrer Mitglieder verwenden zu können, wie das organisierte Hotels weltweit seit rund 100 Jahren tun. hotelleriesuisse versuchte dies durch alle Instanzen zu verhindern, obwohl die grosse Mehrheit der insgesamt rund 5700 Beherbergungsbetriebe in der Schweiz GastroSuisse angeschlossen ist.
„Wir freuen uns über den klaren Entscheid des Bundesgerichts“, sagt dazu Klaus Künzli, Zentralpräsident von GastroSuisse. „Es ist ein Entscheid der Vernunft, der im Interesse unserer Hoteliers und unserer Gäste liegt. Die Einführung einer flächendeckenden Kategorisierung der Hotels in der Schweiz erleichtert die Vermarktung der schweizerischen Hotellerie und stärkt damit deren internationale Wettbewerbsfähigkeit. Dies ist unter dem gegenwärtigen internatio-nalen Wettbewerbs- und Währungsdruck von besonderer Bedeutung. Dem einheimischen und dem internationalen Hotelgast bietet sie eine bisher nicht vorhandene Orientierung in der Aus-wahl seines Hotels.“
GastroSuisse wird nun umgehend daran gehen, die ihr angeschlossenen Hotelbetriebe auf-grund ihrer Kategorisierung mit der jeweiligen Anzahl Sterne auszuzeichnen. Der Verband, der 21’000 Mitglieder zählt, von denen rund 4’000 Restaurateure und Hoteliers sind, hat die Zeit der jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzung genutzt, um die Hotels von rund 200 seiner Mitglieder zu kategorisieren. Die Hotel-Kategorisierung von GastroSuisse beruht auf rund 150 vor fünf Jahren definierten Kriterien, welche seither stetig weiterentwickelt und regelmässig auf ihre Zweckmässigkeit und Einhaltung überprüft wurden. Diese von GastroSuisse verwendeten Mindestkriterien basieren auf den Empfehlungen des europäischen Hotel- und Restaurant-verbandes HOTREC, welche Ende 2010 auch von hotelleriesuisse übernommen wurden. Da es sich um Mindestkriterien handelt, sind gewisse Abweichungen in der Umsetzung möglich, aller-dings ohne den Orientierungscharakter der Sterne für den Gast zu gefährden.
GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Rund 21’000 Mitglieder, davon 4’000 Beherbergungsanbieter, organisiert in 26 Kantonalsektionen und vier Fachgruppen, gehören dem grössten gastgewerblichen Arbeitgeberverband der Schweiz an.