DER FEINSCHMECKER gewinnt gegen Restaurantbesitzer

Der Gastronom Hans-Joachim Brogsitter mochte die Restaurantkritik über sein Restaurant nicht und verklagte das Hamburger Gourmet Magazin auf Unterlassung – er verlor, die Kritik war zulässig:
„Das traditionsreiche Gasthaus hat zwar eine schicke neue Lounge, und die Hofterrasse ist im Sommer noch immer ein sehr beliebter Platz. Dem holzgetäfelten Gourmetrestaurant täte eine Auffrischung allerdings gut. Die Variation von der Gänseleber mit Eis auf säuerlichem Himbeergelee, Mousse- Röllchen und einem arg festen Würfel in Schokolade hatte einen leicht bitteren Nachgeschmack, der Hummer auf Kalbskopf war dagegen nahezu aromafrei. Zum Maibock servierte der altmodisch-steife Service („bitte sehr, gnädige Frau“) ein mehliges Haselnuss-Kartoffel-Püree. Lichtblick: der geschmorte Schenkel vom Milchferkel auf Spitzkohl mit Kreuzkümmeljus.“

Heute hat das Landgericht Köln entschieden, dass der Text weiter publiziert werden darf, meldet der Branchendienst MEEDIA. Es ist das erste Mal in der 35-jährigen Geschichte des Magazins Der Feinschmecker, dass ein Text geschwärzt wurde, weil ein Gastronom auf dem Rechtsweg versucht hat, die Veröffentlichung eines Testberichts zu verhindern. „Die Redaktion ist erleichtert über dieses Urteil aus Köln, denn es kann nicht sein, dass eine begründete kritische Meinungsäußerung selbst in unserem Metier nicht mehr erlaubt sein soll“, sagte Feinschmecker-Chefredakteurin Madeleine Jakits gegenüber Meedia.

Der Streit geht weiter: http://meedia.de/nc/details-topstory/article/wie-viel-trank-die-feinschmecker-testerin_100031410.html

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