Neue Regelungen für Passagierdaten ab 1. November:
Informationen für Flüge in die USA unbedingt nachreichen
Ab 1. November gelten neue Regelungen der US-Behörden zu Passagierdaten im Flugverkehr. Die Buchungen müssen bis spätestens 72 Stunden vor Abflug neben dem vollständigen Namen auch Geburtsdatum und Geschlecht des Reisenden enthalten. Für bereits getätigte Buchungen sind die Informationen nachzureichen, damit die Beförderung gewährleistet werden kann, teilt das Visit USA Committee Germany e.V. (VUSA) mit. Die erforderlichen Daten können bei den Fluggesellschaften, Reiseveranstaltern oder Reisebüros, bei denen die Flüge gebucht wurden, eingegeben werden.
Mit den zusätzlichen Daten werden in Zukunft Probleme vermieden, falls Passagiere Namensähnlichkeiten mit Personen auf der so genannten Flugverbotsliste der amerikanischen Behörde für Sicherheit im Transportwesen (Transportation Security Administration – TSA) haben. Auf dieser Liste werden Personen geführt, die im Verdacht stehen, den Flugverkehr zu gefährden.
TSA sammelt entsprechend strenger Vorgaben und allen maßgeblichen Datenschutzgesetzen ein Minimum an persönlichen Informationen, um einen effektiven Abgleich mit dieser Liste durchzuführen. Es handelt sich beim so genannten Secure Flight Programm um eine Anforderung für die gesamte Tourismusbranche, die vom amerikanischen Heimatschutzministerium genehmigt wurde und für alle internationalen Flüge in die und aus den USA sowie für inneramerikanische Strecken gültig ist – unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung. Das Fehlen der Daten kann zu einer Abweisung der Buchung durch die US-Behörden führen.
Detaillierte Informationen zum Secure Flight Programm sind auf den Seiten der TSA unter www.tsa.gov/secureflight abrufbar.