LAVES rät vom Verzehr selbst gesammelter Miesmuscheln und Austern ab
Austern und Miesmuscheln aus dem Niedersächsischen Wattenmeer – eine Delikatesse. Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) rät jedoch dringend davon ab, diese Köstlichkeit für den eigenen Verzehr zu sammeln, da sie möglicherweise u. a. mit Algentoxinen belastet sein können. Algentoxine sind hitzeresistent und können durch Kochen nicht unschädlich gemacht werden. Eine amtliche Überwachung ist unbedingt notwendig.
Im Einzelhandel erhältliche Miesmuscheln und Austern deutscher Herkunft stammen aus zugelassenen und überwachten Erzeugungsgebieten. Da Muscheln ihre Nahrung aus dem umgebenden Meerwasser filtrieren und dabei Krankheitserreger, Schadstoffe und Toxine aufnehmen können, wird ihre Qualität durch das Cuxhavener Institut für Fische und Fischereierzeugnisse des LAVES untersucht. Die Überwachung der niedersächsischen Erzeugungsgebiete erfolgt durch das Veterinäramt Jade-Weser und das Veterinäramt des Landkreises Aurich in direkter Zusammenarbeit mit dem LAVES Institut.
Miesmuscheln und Austern gelten aufgrund des hohen Anteiles wertvoller Proteine als besonders leicht verderbliche Lebensmittel. Daher müssen frisch angebotene Produkte lebend in Verkehr gebracht werden. Durch den so genannten „Klopftest“ kann der Verbraucher die Vitalität der Muscheln selber wirkungsvoll überprüfen. Außerdem empfehlen die Sachverständigen des LAVES, Muscheln grundsätzlich nur in erhitztem Zustand zu verzehren. Damit können eventuell vorhandene bakterielle und virale Krankheitserreger sicher abgetötet werden.