Koffer weg – was nun?

In fast allen Bundesländern ist die Schule aus. Nur die Schüler und Lehrer in Bayern und Baden-Württemberg müssen sich noch mit der Vorfreude begnügen. Die Reisewelle rollt also und führt leider hier und da auch zum Reisechaos – besonders auch an den Flughäfen: Was zu Wartezeiten beim Einchecken und der Sicherheitskontrolle oft hinzu kommt: Verspätetes oder verschwundenes Gepäck! Dafür gibt es zum Glück das Montrealer Abkommen, beruhigen die ARAG Experten.

Montrealer Abkommen

Es regelt alles rund um verspätetes und verloren gegangenes Gepäck bei internationalen Flügen. Verspätet sich der Koffer, darf der Passagier – bis das Gepäck wieder auftaucht – notwendige Dinge für den Aufenthalt kaufen. Dies können z.B. Kleider und Pflegemittel sein, die sich ansonsten im Koffer befinden. Es darf aber nur das gekauft werden, was auch wirklich benötigt wird und keinesfalls mehr wert sein, als der Gepäckinhalt. Bei Vorlage entsprechender Quittungen ist die Fluggesellschaft zur Erstattung verpflichtet, wobei es eine Höchstgrenze von ca. 1.200 Euro gibt – auch bei Billigairlines wie Ryanair & Co

Fluggesellschaft haftet

Ist das Gepäck verloren oder beschädigt, haftet die Fluggesellschaft – allerdings ebenfalls nur bis zu einem Höchstbetrag von rund 1.200 Euro. Wollen die Reisende bei einem etwaigen Verlust mehr Geld, so sollten sie den Wert ihres Gepäcks bereits bei der Aufgabe angeben – in diesen Fällen fällt jedoch eine Extragebühr an. Einige Fluggesellschaften raten daher, die Wertgegenstände mit ins Handgepäck zu nehmen.

Verlust sofort anzeigen

In jedem Fall gilt aber, dass die Reisenden so schnell wie möglich schriftlich der Fluggesellschaft den Verlust bzw. die Beschädigung anzeigen müssen. Da der Verlust von Gepäck meistens auf einen Fehler des Boden- oder Flugpersonals zurückzuführen ist, kann man sich kaum dagegen schützen. ARAG Experten raten aber dazu, auf teure Designer-Koffer zu verzichten. Diebe wittern darin größere Beute als in unauffälligen preiswerten Gepäckstücken.

Abschließen oder nicht?

Koffer abzuschließen ist allerdings wenig hilfreich, denn der Zoll ist berechtigt, das Gepäck zu öffnen. USA-Reisenden hilft da ein TSA-Schloss. Damit ist der Koffer abgeschlossen, die amerikanischen Sicherheitsbehörden haben aber einen Generalschlüssel zu Gepäckprüfung.

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