Die Flugreihenfolge bestimmt der Fluggast und nicht die Airline

Der Bundesgerichtshof erklärte Regelungen der Lufthansa und British Airways für unwirksam, wonach Tickets verfallen, wenn sie nicht in der gebuchten Reihenfolge genutzt werden. Damit wollten die Airlines verhindern, dass Tickets für Flüge mit Zwischenlandung (z. B. ein Fernflug mit Zubringerflug) nur für den Fernflug genutzt werden, erläutern ARAG Experten. Denn oft ist der Preis für beide Flüge zusammen niedriger als der Preis, der bei Buchung des Langstreckenflugs allein anfällt. Außerdem wollen sie sich so dagegen absichern, dass Fluggäste bei günstig angebotenen Hin- und Rückflügen Flüge nur Teilstrecken nutzen und so zu einem geringeren Preis fliegen, als wenn sie von vornherein die tatsächlich geflogene Strecke gebucht hätten (BGH, Az.: Xa ZR 5/09).

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