Abstimmung über Lebensmittel-Kennzeichnung im EU Parlament
Leicht auffindbar, klar und verständlich soll die Lebensmittel-Kennzeichnung sein, verlangt die AK. „Verbraucher werden gerade bei Lebensmittel-Informationen allzu oft am Schmäh gehalten“, kritisiert AK Konsumentenschützer Heinz Schöffl. Die EU Verbraucherinformations-Verordnung regelt die Lebensmittel-Kennzeichnung neu. Heute, Mittwoch, 16. Juni, stimmt das EU Parlament in erster Lesung darüber ab. „Gut, dass endlich einheitliche Regeln bei der Etikett-Mindestschriftgröße kommen und dass die Nährwertkennzeichnung verpflichtend wird. Von den EU-Parlamentariern verlangen wir, dass sie sich für eine konsumentenfreundliche Nährwertkennzeichnung in Form einer farblichen Ernährungsampel einsetzen“, sagt Schöffl. Außerdem sollten Herkunftsland und bei offen verkaufter Ware zusätzlich auch alle Zutaten angegeben werden.
„Positiv ist, dass trotz Einwand der Lebensmittelwirtschaft alle derzeit vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente bleiben, da sie für die Information der Konsumenten unerlässlich sind“, betont Schöffl. Auch dass Mindestschriftgrößen vorgesehen werden, für die sich die AK eingesetzt hat, wird die Lesbarkeit der Kennzeichnung verbessern.
„Wir wollen für die Konsumenten aber auch eine einfache, verlässliche und verständliche Art der Nährwertkennzeichnung. Das sollte in Form einer Ampelkennzeichnung sein, insbesondere für Produkte, bei denen der Konsument den Zucker- oder Fettgehalt nicht so leicht erkennt, also etwa bei Fertiggerichten, Snacks, Sandwiches, zuckerhältigen Erfrischungsgetränken“, sagt Schöffl. Die Ernährungsampel informiert in Farbe über Fett, gesättigte Fette, Zucker und Salz – rot heißt viel, gelb moderat und grün wenig. Die Ampel sollte auf der Vorderseite des Produkts sein. „Der Konsument soll auf einen Blick sehen können, ob das Produkt ein Fit- oder ein Schlappmacher ist“, so Schöffl. „Jetzt wären die EU-Parlamentarier am Zug, die so einen Vorschlag beschließen sollen“, verlangt Schöffl.
Kritisch sieht die AK am EU-Entwurf, dass es noch keine zwingende Kennzeichnung der Herkunft gibt. „Das ist konsumentenunfreundlich. Konsumenten ist es für ihre Kaufentscheidung wichtig, woher das Produkt und seine wesentlichen Bestandteile sind. Das belegen auch unsere Tests“, sagt Schöffl, „wir erwarten uns hier, dass uns hier die Parlamentarier klar unterstützen.“
Bei der Kennzeichnung offen abgegebener Produkte beanstandet die AK, dass nur allergieauslösende Zutaten und der Zusatzstoff Schwefeldioxid zwingend angegeben wird. Die AK verlangt, dass bei offen verkauften Waren über die Zutaten informiert werden muss.