Untersuchungen von gekochten, gefärbten Ostereiern ohne Beanstandungen
Im Vorfeld der Osterfeiertage wurden im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) in Rostock im Handel erhältliche hart gekochte, gefärbte Eier untersucht.
„Alle 25 Proben waren sensorisch in Ordnung, das heißt nach Geschmack und Geruch nicht zu beanstanden“, teilt der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus mit.
18 Proben wurden chemisch untersucht. Dabei wurde kontrolliert, ob die verwendeten Farbstoffe korrekt gekennzeichnet und zugelassen sind. Alle Proben wiesen nur die Farbstoffe, die auf der Verpackung ausgewiesen waren.
Sieben Proben wurden mikrobiologisch im Rahmen des Mindesthaltbarkeitsdatums untersucht. Dabei wurden keine Auffälligkeiten bezüglich des Keimgehaltes festgestellt.
Hart gekochte, gefärbte Eier aus industrieller Herstellung sind mit einem Schutzlack überzogen, der das Eindringen von Keimen verhindert. Sofern die Schale nicht beschädigt ist, sind diese Eier mehrere Wochen bei Raumtemperatur haltbar. Trotzdem werden die Aufbewahrung im Kühlschrank und ein Verzehr innerhalb von vier Wochen empfohlen.
„Beim Kauf von gekochten und gefärbten Eiern sollten die Verbraucher unbedingt auf das Mindesthaltbarkeitsdatum achten. Die Schale sollte keine Risse oder Löcher haben, da sonst Keime in das Ei eindringen und zum Verderb führen können. Eier, die von den Verbrauchern selbst gefärbt werden, sollten aus diesem Grund nach dem Kochen nicht abgeschreckt werden“, empfiehlt Minister Backhaus.