Leitungswasser im Restaurant

Schweiz: Gratis ist nie umsonst – auch eine Dienstleistung kostet Geld

Die drei Konsumentenorganisationen „Stiftung für Konsumentenschutz“, „Fédération Romande
des Consommateurs“ und „associazione consumatrici della svizzera italiana“ wollen die
Konsumenten aus Umweltschutzgründen zum Konsum von Hahnenwasser anhalten. Am „Weltwassertag“ beabsichtigen sie, diesem Ansinnen Nachdruck zu
verleihen, nachdem sie mit Schreiben vom 23. Februar 2010 den Branchenverband
GastroSuisse und die Kantonalsektionen zur Stellungnahme aufgefordert haben.

Kein Gratis-Anspruch

Viele gastgewerbliche Betriebe bieten ihren Gästen auf Wunsch Hahnenwasser an. Der Gast
hat jedoch keinen Gratis-Anspruch. Der Restaurateur kann dafür einen Preis festsetzen, denn
eine Dienstleistung kostet Geld. Ob es sich dabei um die Abgabe von Hahnenwasser oder
beispielsweise Mineralwasser handelt, das macht keinen grossen Unterschied. Der Service ist
für den Gastgeber immer mit Aufwendungen und Kosten verbunden. Auf die Länge kann es
sich kein Unternehmer leisten, Produkte und Dienstleistungen gratis oder unter den eigenen
Kosten abzugeben.

Ob die Abgabe von Hahnenwasser als Teil des Marketings oder als normale
Kostenkomponente betrachtet wird, entscheidet jeder Unternehmer selber. Eine Ausnahme
besteht im Kanton Tessin (Schweiz), wo gemäss Gastgewerbegesetz zu einer Hauptmahlzeit kostenlos
ein Glas Wasser abgegeben wird.

Im Dialog mit den Konsumentenorganisationen

GastroSuisse hat den erwähnten Konsumentenorganisationen den Dialog angeboten. An einer
Zusammenkunft von Ende Mai/Anfang Juni 2010 sollen die Haltungen zu verschiedenen
öffentlichkeitsrelevanten Themen gegenseitig erläutert werden.

Die Gesprächsbereitschaft von GastroSuisse wurde sehr positiv aufgenommen. Wie die
Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz, Sara Stalder, gegenüber GastroSuisse
erklärte, bedauert sie die einseitige Thematisierung unter dem Fokus „Gratisabgabe in
Gastrobetrieben“. Wie sie weiter ausführte, möchten die Konsumentenorganisationen mit ihrer
Aktion erwirken, dass „in Gastrobetrieben die Abgabe von Hahnenwasser auf Anfrage der
Kundschaft überall möglich sei und die Bedingungen angemessen und einigermassen
vergleichbar seien“.

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