Die Liebe in den Zeiten des Internets
Wie dubiose Online-Seiten die Sehnsucht von Millionen Singles zu Geld machen
In Deutschland leben über elf Millionen Singles. Die wenigsten davon haben sich bewusst für diese Lebensform entschieden. Die Mehrzahl von ihnen ist deswegen ständig auf der Suche nach dem richtigen Partner. Der Wunsch vieler Menschen nach Nähe und Geborgenheit macht sie aber auch zu leichten Opfern für findige Geschäftemacher – und das Internet ist die perfekte Plattform dafür. Immer mehr Online-Singlebörsen versprechen das Ende der Einsamkeit. Doch statt Liebesbriefe flattern am Ende astronomische Rechnungen ins Haus. Der Hamburger Rechtsschutzversicherer Advocard zeigt die Tricks der Websitebetreiber und informiert, wie man sich dagegen wehren kann.
Trick 1: Vollmundige Versprechungen
Versprochen ist versprochen und wird nicht gebrochen. Das gilt leider nur selten für Beziehungen zwischen Mann und Frau. Für Betreiber kommerzieller Websites dagegen schon. Wer auf seiner Startseite mit Tausenden flirtwilliger Frauen wirbt, muss diese auch in seiner Kartei haben. Wird es dagegen nichts mit den „Singles in Deiner Umgebung“ weil sich nach der kostenpflichtigen Anmeldung nur einsame Männer tummeln, kann der Kunde sein Geld zurückverlangen. Anja-Mareen Knoop, Leiterin der Rechtsabteilung des Hamburger Rechtsschutzversicherers Advocard, erklärt, warum: „Werbeaussagen auf Singlebörsen sind Teil des Leistungskatalogs, wenn dem nicht in den AGBs ausdrücklich widersprochen wird. Werden die versprochenen Leistungen nur zum Teil oder gar nicht erbracht, kann der Kunde den Vertrag fristlos kündigen und sein Geld zurückverlangen. Umso wichtiger ist es, vor Abschluss jedes Vertrages – gerade im Internet – besonders aufmerksam die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen.“
Trick 2: Abo-Fallen im Kleingedruckten
In den AGBs lauert häufig noch manch andere böse Überraschung in Form von Zusatzkosten, langen Vertragslaufzeiten und kaum einzuhaltenden Kündigungsfristen. Wer sich darüber freut, auf einer Online-Partnerbörse erst einmal zwei Wochen kostenlos testflirten zu können, übersieht leicht den dezenten Hinweis in den Geschäftsbedingungen, dass die Testphase schon nach drei Tagen wieder gekündigt werden muss, weil sie sonst automatisch in einen Ein-Jahres-Vertrag übergeht. Gerade dieser Hinweis ist häufig nicht leicht zu finden und geschickt in den AGB´s versteckt. Rechtlich ist es zulässig, dass ein Testabonnement automatisch verlängert wird. Es muss allerdings immer gewährleistet sein, dass der Kunde beim Beginn der Testphase erkennen kann, wie, wo und wie lange er die Testmitgliedschaft noch abbrechen kann und welche Kosten andernfalls auf ihn zukommen. Unterlässt der Anbieter diese Aufklärung, kann der Kunde jederzeit den Vertrag widerrufen und muss eventuellen Forderungen des Betreibers auch nicht nachkommen.
Trick 3: Der Flirt-Agent
Nach der lästigen Anmeldung auf einer Partnerbörse beginnt endlich der Flirtspaß. Schnell werden Kontakte geknüpft und erste Erfahrungen gesammelt – leider oft viele schlechte. Sogenannte „Animateure“, Mitarbeiter des Betreibers, bauen Kontakte zu Neukunden auf, um sie „bei der Stange“ zu halten. Sie benutzen falsche Identitäten, erschleichen sich das Vertrauen der Partnersuchenden und wecken falsche Hoffnungen. Ein arglistiger Trick. So sieht das auch der Gesetzgeber. Deswegen sind derartige Machenschaften illegal. Dazu die Advocard-Juristin Anja-Mareen Knoop: „Sinn und Zweck einer Singlebörse ist es, Kontakt zwischen „echten“ Personen herzustellen. Wer eine Singlebörse benutzt und dafür bezahlt, darf nicht mit virtuellen Gesprächspartnern hinters Licht geführt werden. Selbst wenn der Einsatz von „Animateuren“ in den AGBs versteckt wird, ist er illegal.“ Jeder Kunde, der mit der Zeit feststellt, dass mit der neuen Bekanntschaft im Netz offensichtlich etwas nicht stimmt, etwa weil sie den Wunsch nach einem persönlichen Treffen immer wieder ablehnt und dafür ständig kostenpflichtige SMS-Dienste oder teure Telefon-Flirtlines vorschlägt, kann den bestehenden Vertrag sofort kündigen und sein Geld zurückverlangen. In vielen Fällen kann auch Schadenersatz geltend gemacht werden. “ Wer sich von seinem Anbieter betrogen fühlt, sollte sich auf jeden Fall wehren und eine Strafanzeige stellen, so die Juristin.“