Hessisches Landeslabor prüft Glühwein und Kinderpunsch auf Weihnachtsmärkten
Die meisten der warmen Getränke sind einwandfrei
Die derzeit tiefen Temperaturen lassen beim vorweihnachtlichen
Einkaufsbummel den Wunsch nach wärmendem Glühwein aufkommen. Das Hessische
Landeslabor hat auch in diesem Winter zahlreiche Glühweine, Fruchtglühweine
und alkoholfreie heiße Getränke von hessischen Weihnachtsmärkten untersucht.
Bei den angebotenen Erzeugnissen handelt es sich um warme Getränke auf der
Basis von Rotwein oder seltener auch Weißwein sowie auf der Basis von
Fruchtweinen wie Brombeerwein, Schlehenwein oder Apfelwein. „Glühwein muss
einen Mindestalkoholgehalt von 7 Vol.% aufweisen und Fruchtglühwein von 5
Vol.%“, erklärt der Direktor des Landeslabors, Prof. Dr. Hubertus Brunn.
„Als alkoholfreie Variante gibt es den so genannten Kinderpunsch auf der
Grundlage von Fruchtsäften oder Früchtetee“, so Direktor Brunn.
Insgesamt hat das Landeslabor 150 Proben der warmen Weihnachtsgetränke
geprüft. Die meisten Proben waren unauffällig. Lediglich bei fünf Glühweinen
und vier Fruchtglühweinen wurde ein deutlich abweichender Kochgeschmack
festgestellt, der durch die anschließende Analytik bestätigt werden konnte.
Bei zwei Glühweinen und einem Fruchtglühwein lag der Alkoholgehalt unterhalb
des erforderlichen Mindestwertes. Sämtliche geprüften alkoholfreien
Heißgetränke waren einwandfrei.