„Die Hotellerie in Deutschland ist nicht
mehr bereit, die Zeche für ausbleibende Reformen im deutschen
Rundfunksystem zu zahlen“, sagte Fritz G. Dreesen am 22. Mai 2006
auf dem Hotelkongress in Mainz. Der Vorsitzende des Hotelverbandes
Deutschland (IHA) forderte die Politik auf, endlich eine grundlegende
Reform der Finanzierungsgrundlagen von ARD und ZDF anzugehen. Nach
Auffassung des Hotelverbandes darf die Rundfunkgebührenpflicht nicht
länger an das bloße Aufstellen eines Fernsehers oder Radios geknüpft
werden. Rundfunkgebühren oder idealerweise eine neu zu schaffende
Medienabgabe sollten je Haushalt bzw. Unternehmen, nicht aber mehr
je Empfangsgerät erhoben werden.
Im europäischen Vergleich liegt die Rundfunkgebührenbelastung der
deutschen Hotellerie auf absolutem Top-Niveau. „Ein 150-Zimmer-Hotel
muss in Deutschland pro Jahr 22.991 Euro für das Bereithalten eines
Fernsehers bezahlen. Das ist rund doppelt so viel wie in Frankreich
(11.654 Euro) und drei Mal so viel wie die Rundfunkgebühr im
drittplatzierten Finnland (7.094 Euro)“, legte Dreesen die
europäischen Vergleichswerte offen. In sieben EU-Staaten müssten
die Hotels überhaupt keine Rundfunkgebühren bezahlen.
In einem Musterverfahren lässt der Hotelverband daher derzeit
die Verfassungsmäßigkeit der letzten Rundfunkgebührenerhöhung und
ihre Vereinbarkeit mit geltendem EU-Recht klären. Durch den
willkürlichen Wegfall der bisherigen Hotelpauschale sei für die
Hotellerie in Deutschland ein Millionenschaden entstanden.
Die Differenzierung, dass für Zweitgeräte in Hotels mit mehr als
50 Gästezimmern 50 Prozent höhere GEZ-Gebühren als für kleinere
Hotels gezahlt werden müssen, bezeichnete Dreesen als
„schlichtweg verfassungswidrig“.
Außerdem sei nicht nachvollziehbar, dass für jeden Fernseher auf
den Hotelzimmern Gebühren gezahlt werden müssen, nicht hingegen
für sogenannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte wie Internet-Rechner
im Rest der Wirtschaft. „Die Erhebung der GEZ-Gebühren verstößt
gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes.“ Dreesen
unterstrich: „Wir stellen nicht die Notwendigkeit eines
öffentlich-rechtlichen Programmangebots in Deutschland in Frage.
Aber die Finanzierung muss grundlegend neu geregelt werden.“
Damit aber noch nicht genug der Belastungen rund um das
Fernsehen im Hotel. „In jüngster Zeit werden die Hoteliers in
Deutschland mit immer neuen und unkalkulierbaren Ansprüchen
verschiedener Sender und Verwertungsgesellschaften konfrontiert,
die teilweise sogar erhebliche Nachzahlungen für die
Vergangenheit forderten“, berichtete Dreesen.
GEMA, GVL, VG Wort, VG Media, ZWF etc. machten urheberrechtliche
Forderungen für die bloße Weiterleitung des Fernsehsendesignals
auf die Hotelzimmer geltend. „Das Hotel wird einfach einem Kabel-
oder Sendeunternehmen gleich gesetzt“, beklagte der
Verbandsvorsitzende. „Die Hotellerie muss bei der anstehenden
Novelle des Urheberrechts endlich aus dem Anwendungsbereich des
Paragraphen 20 b Urheberrechtsgesetz herausgenommen werden“,
fordert Dreesen den Gesetzgeber angesichts der ohnehin
anstehenden Novellierung des Urheberrechts zum Handeln auf.