Falsche Kennzeichnung und fehlende Hygiene

Falsche Kennzeichnung und fehlende Hygiene

Lebensmittelmonitoring: Verbraucherzentrale Bundesverband fordert Pflicht zur Nennung von Ross und Reiter

Abgelaufenes Fleisch, Schimmel und Vanille-Eis ohne Vanille – wie in den Jahren zuvor hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung vorgestellt und erneut zahlreiche Verstöße festgestellt. Die Kontrolleure in den Bundesländern fanden im Jahr 2008 in fast jedem vierten Betrieb Mängel. „Der Bericht bringt Verbrauchern wenig, wenn die beanstandeten Produkte, Erzeuger und Händler nicht öffentlich beim Namen genannt werden“, fordert Cornelia Tausch, Leiterin Fachbereich Wirtschaft, eine aktive Informationspflicht der Behörden. „Zu sagen, es liegt vieles im Argen, reicht nicht aus. Die Verbraucher wollen wissen, was sie meiden sollten.“

Kann-Bestimmung im Verbraucherinformationsgesetz wenig genutzt

Schon heute können Behörden nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) beanstandete Betriebe und Produkte von sich aus öffentlich beim Namen nennen. Doch von dieser Kann-Bestimmung machen sie bis dato kaum Gebrauch.

Daher fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband die neue Regierungskoalition auf, das VIG nachzubessern und eine Informationspflicht der Behörden einzuführen. Tausch: „Erst wenn eine Information der Öffentlichkeit unter Nennung von Ross und Reiter obligatorisch wird, wird die Zahl der Verstöße abnehmen“.

Mehr Qualität durch Informationspflicht der Behörden

Eine solche Informationspflicht würde Qualität schaffen und die Verunsicherung der Verbraucher abbauen. Wie es geht, zeigt das Beispiel Berlin-Pankow: Das Bezirksamt veröffentlicht dort seit März 2009 im Internet Gaststätten, die wiederholt durch mangelnde Hygiene aufgefallen sind.

Auch jenseits von Gesetzesverstößen müssen nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes die Informationsrechte der Verbraucher gestärkt und für Verbraucher relevante Informationen einfach und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden. In seiner jetzigen Fassung hat sich das VIG aus Sicht des vzbv hier als praxisuntauglich erwiesen. Hohe Kosten, unklare Zuständigkeiten und eine lange Verfahrensdauer verhindern einen effektiven Zugang zu Informationen. Dadurch können Verbraucher nur schwer selbst aktiv werden, um an die für sie relevanten Informationen zu gelangen.

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