Strenge Prüfung der Werbung

„Besonders gesund“ – AK will strenge Prüfung der Werbung

KonsumentInnen müssen vor übertriebenen Werbebehauptungen geschützt werden – EU untersucht gesundheitsbezogene Versprechungen in der Werbung

„Reguliert die Verdauung“, „Stärkt die Abwehrkräfte“, „Verbessert die Leistungsfähigkeit des Gehirns“ – solche und ähnliche Versprechungen verwendet die Werbewirtschaft, um KonsumentInnen zu locken. Doch nicht jedes Produkt, das als gesundheitsfördernd angepriesen wird, ist es auch tatsächlich. Gesundheitsbezogene Claims, also Werbebotschaften, werden derzeit von der Europäischen Lebensmittelagentur (EFSA) geprüft: Welche Behauptungen sind erlaubt und welche nicht zulässig? „Die Überprüfung dieser Claims muss weiterhin sehr restriktiv gehandhabt werden. Wir begrüßen die strenge Auslese gesundheitsbezogener Behauptungen zum Schutz der KonsumentInnen vor Irreführung“, sagt Harald Glatz, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Wien (AK).

Um Produkte erfolgreicher zu vermarkten als die Konkurrenz, ist die Werbewirtschaft um griffige gesundheitliche Attribute nicht verlegen. Angaben, die derzeit schon verwendet werden, müssen nun durch die Europäische Lebensmittelagentur beurteilt werden. Die Lebensmittelwirtschaft hat europaweit die unglaubliche Zahl von über 40.000 solcher Claims gemeldet, nach dem Motto „Je mehr desto besser“. Diese gemeldeten Claims wurden auf rund 4.000 Haupteinträge zusammengefasst, die nun von der EFSA zu beurteilen sind. Von den 530 bisher geprüften Claims wurden bereits 320 als unzureichend bewiesen abgelehnt. Glatz: „Das bestätigt, dass die Lebensmittelwerbung oft mehr verspricht, als sie halten kann.“ Werbliche Übertreibung mit der Gesundheit sind von Konsumenten im Gegensatz zu anderen Werbeaussagen schwer überprüfbar. Nicht alle Aussagen über die gesundheitlichen Wirkungen sind wirklich zuverlässig wissenschaftlich fundiert.

„Die Europäische Lebensmittelagentur muss an der bisher verfolgten restriktiven Beurteilungspraxis festhalten“, fordert Glatz. Die gesetzlichen Anforderungen an gesundheitsbezogene Werbung waren in der Vergangenheit in Österreich immer sehr restriktiv. Ein EuGH Urteil im Jahr 2003 hatte allerdings dazu geführt, dass das strenge österreichische Zulassungsverfahren aufgehoben werden musste. Erst mit Verabschiedung der europäischen „Health claims“-Verordnung unterliegen seit 2007 solche Werbeaussagen wieder einer spezifischen Regelung: Neue gesundheitsbezogene Werbebotschaften (Claims) müssen nach einem EU-Zulassungsverfahren bewertet werden; bereits bestehende Claims werden überprüft, ob sie wissenschaftlich ausreichend abgesichert sind.

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