Maulkorb mit Nebenwirkungen
EU will Verbraucher schützen – und lässt sie im Dunkeln stehen
Nach Analogkäse, Formschinken und „Garnelen“ aus Fischresten wird der Ruf nach mehr Verbraucherschutz wieder lauter. Empörte Konsumenten fordern bessere Aufklärung und Schutz vor dubiosen Tricks der Lebensmittelbranche. Doch in einigen Bereichen müht sich die EU längst, ihren Bürgern zur Seite zu stehen und zweifelhafte Marketingstrategien zu unterbinden: Für gesundheitsbezogene Angaben auf Verpackungen wird es bald eine europaweit einheitliche Positiv-Liste geben – alle anderen Aussagen sind dann verboten. Ob diese strenge Regulierung allerdings dem Verbraucher nützen wird, bleibt fraglich.
Kaum eine Branche muss momentan so stark gegen ihr „Bad Boy“-Image kämpfen wie die Nahrungsmittelindustrie: Verbandssprecher werden regelmäßig in Talkshows und Podiumsdiskussionen zum Prügelknaben, die Wut der Verbraucher entlädt sich stets auf Hersteller, die scheinbar billigste Ware für teures Geld vermarkten wollen. Dass das Thema Essen meist zu sehr emotionalen Debatten führt, liegt nahe. Nicht nur, dass niemand minderwertige Produkte mit einem gewissen Ekelfaktor verzehren möchte: Essen sorgt heutzutage für weit mehr aus als Sättigung und Genuss. Essen soll die nötige Kraft für einen hektischen Alltag geben, Essen soll fit und gesund halten. Essen ist Lifestyle, Wellness, häufig auch ein Statussymbol. Das zumindest hat die Werbeindustrie den Verbrauchern jahrelang vermittelt und ihnen damit auch ein gutes Lebensgefühl gegeben. „Lecker und gesund“ sind häufig die Kriterien, nach denen der Kunde im Supermarkt Waren aussucht – mit dem wohligen Glauben, seinem Körper etwas Gutes zu tun.
Gigantisches Projekt führt zu Verboten
Ob und wie gesund bestimmte Lebensmittel sind, soll seit einiger Zeit von EU-Behörden ermittelt und europaweit festgelegt werden.
Verbraucherschutz wird seit Jahren in Brüssel groß geschrieben, haltlose Versprechen soll es in Zukunft auf Lebensmittelverpackungen nicht mehr geben. Im Jahr 2006 trat die sogenannte Health-Claims-Verordnung in Kraft, die gesundheitsbezogene Aussagen wie „stärkt die Abwehrkräfte“ auf Lebensmittelverpackungen regeln sollte. Die Verordnung ist weltweit einmalig: Sie verbietet nicht einzelne Aussagen, sondern verbietet alle Aussagen, die von der EU nicht explizit zugelassen sind. Dass die Verantwortlichen damit ein gigantisches Projekt ins Leben gerufen hatten, war vermutlich vielen Beteiligten anfangs kaum klar. Doch wenn man Verbrauchern und Herstellern mit der Regelung gerecht werden wollte, müsste nahezu das gesamte aktuelle Wissen der Ernährungsforschung überprüft werden.
Vor gut drei Jahren beauftragte die EU-Kommission laut Health-Claims-Verordnung (Verordnung EG 1924/2006) alle nationalen Behörden, von der Wirtschaft zu vermarktende gesundheitsbezogene Aussagen zu sammeln. Insgesamt 40.000 Anträge landeten in Brüssel, die nach einer Vorauswahl zu mehr als 4.000 Eingaben zusammengefasst wurden. Nun begann die harte Prüfungsarbeit: Sind die 4.000 Slogans wissenschaftlich betrachtet hieb- und stichfest? Um dies abzuschätzen, haben Experten-Gremien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA, European Food Safety Authority) die Anträge genau unter die Lupe genommen und bewertet. Bis zum 31.01.2010 sollte die Liste der genehmigten Aussagen veröffentlicht werden. Doch die Masse an Anträgen überforderte die Behörde im italienischen Parma, ein Überschreiten der Frist um etwa zwei Jahre ist jetzt schon gewiss. In dieser Woche soll ein Teil der Ergebnisse der Öffentlichkeit präsentiert werden, mit Spannung wartet die Industrie auf die Beurteilungen.
Auswirkungen für den Verbraucher kaum absehbar
In den deutschen Medien ist über dieses Mammutprojekt bislang kaum berichtet worden: Zu unübersichtlich ist das große Netz verschiedener Parteien, kaum absehbar die Auswirkungen auf den Markt und die Verbraucher. Erst jetzt dringen einige Entscheidungen der EFSA nach außen, die an der Sinnhaftigkeit des Systems zweifeln lassen. Offensichtlich lehnt die EFSA zahlreiche Health Claims aus formalen Gründen ab, weil sie diese nach ihren starren Richtlinien nicht bewerten kann. Zum Teil entbehren die von der EFSA angewandten Bewertungsmaßstäbe allerdings jeglicher rechtlichen Grundlage und wurden von der Behörde eigenständig eingeführt. Für die Gremien in Parma wird die Arbeit dadurch zwar stark erleichtert, für die Antragsteller endet das Verfahren damit jedoch häufig in einem Negativ-Bescheid. So weigert sich die EFSA derzeit Health Claims zu bewerten, die eine vergleichende Gesundheitsaussage machen. Darunter fallen Hinweise auf die gesundheitsfördernde Wirkung von Lebensmitteln, die beispielsweise wenig Transfette oder einen niedrigen Kochsalzgehalt besitzen. Besonders ärgerlich: Auch der Begriff „zahnfreundlich“, der zusammen mit dem Zahnmännchen-Siegel die Konsumenten seit Jahrzehnten auf wissenschaftlich getestete Produkte hinweist, könnte der rigiden Ablehnungspolitik der EFSA zum Opfer fallen. Der Zahnmediziner Professor Matthias Hannig von der Universität Homburg sieht hierin alles andere als Verbraucherschutz: „Das Verschwinden des Zahnmännchens wäre völlig kontraproduktiv. Es ist in der Ernährungsberatung eine einfache Orientierungshilfe, mit der Patienten leicht Produkte erkennen können, die weder Karies noch Erosionen verursachen.“
Verbraucherinformationen fallen unter den Tisch
Der Versuch der EFSA, die Prinzipien der Arzneimittelbewertung auf Lebensmittel zu übertragen, scheint ohnehin ein fraglicher Ansatz zu sein. Denn wer möchte den gesundheitlichen Wert eines Nahrungsmittels einzig an bestimmten Inhaltsstoffen festmachen? Eine ganzheitliche Betrachtung von Produkten ist in den Bewertungsschemata der EFSA allerdings nicht vorgesehen.
Es zeigt sich ein weiteres Mal, dass die viel beschworene Harmonisierung im vereinten Europa nicht ganz so reibungslos verläuft, wie sich manch zuversichtlicher Eurobürger das gewünscht hatte. Kenner der Brüsseler Strukturen machen die Konkurrenz von nationalen und europäischen Behörden dafür verantwortlich, dass offizielle Entscheidungen der EFSA mit bedingungsloser Härte getroffen werden – niemand möchte sich angreifbar machen. In der Konsequenz bedeutet dies, dass wichtige Verbraucherinformationen wegen der strengen Bewertungsmaßstäbe künftig unter den Tisch fallen werden.
Kritiker monieren auch die wirtschaftlichen Folgen der momentanen Situation. Denn viele kleine und mittelständische Unternehmen werden kaum in der Lage sein, große Humanstudien für ihre Produkte zu finanzieren. Damit wären sie klar im Nachteil gegenüber Großkonzernen. Doch selbst Unternehmen mit der nötigen finanziellen Ausstattung zeigen sich verunsichert. So zog Danone im April Anträge zurück, in der Angst Claims nicht bewilligt zu bekommen. Denn eine Ablehnung erschwert den Versuch, im zweiten Anlauf auf die Positivliste zu kommen. Für viele Unternehmen stellt sich nun ohnehin die Frage: Lohnt es sich weiterhin Innovationen im Gesundheitsbereich voranzutreiben, wenn Werbung für die Verbesserung zu einem schlecht kalkulierbaren Faktor wird? Möglicherweise investieren Unternehmen künftig in völlig andere Marketingstrategien, wenn gesundheitliche Effekte nur noch sehr eingeschränkt erwähnt werden dürfen.
Keine spürbare Verbesserung des Verbraucherschutzes
Doch nicht nur die Forschungstätigkeit innerhalb der Industrie könnte sich verändern – auch an den Universitäten und anderen ernährungswissenschaftlichen Einrichtungen wird die Health-Claims-Verordnung deutliche Spuren hinterlassen. Da viele Forschungsprojekte auch an Universitäten industriefinanziert sind, wird in Zukunft weniger Geld für Grundlagenforschung bleiben. Professor Andreas Hahn vom Institut für Lebensmittelwissenschaft an der Uni Hannover ist in ständigem Kontakt mit Nahrungsmittelproduzenten und sieht die Forschung durch die Verordnung in eine einseitige Richtung gedrängt: „Viel stärker als bisher wird es zweckgerichtete Forschung mit dem Ziel ‚günstiger‘ Resultate geben, was wissenschaftlich gesehen kontraproduktiv ist!“ Denn einen langfristigen und nachhaltigen Erkenntnisgewinn liefern nur Studien, die nicht von vorne herein auf ein bestimmtes Ergebnis abzielen. Hahn kritisiert die überzogenen und wenig transparenten Kriterien, nach denen die EFSA unzählige Health Claims ablehnt. Viele Bewertungen seien nicht sachgerecht und führten dazu, dass dem Konsumenten nützliche Informationen vorenthalten würden. Zudem entstünden durch die Verordnung enorme Kosten, ohne dass eine spürbare Verbesserung des Verbraucherschutzes erreicht würde. Denn seit Langem schon wagt kaum ein Hersteller mit fragwürdigen Heilsversprechen seine Konkurrenz auszustechen: Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb beinhaltet ein Irreführungsverbot, das all zu dreiste Hochstapler schnell juristisch in die Schranken weist. Dr. rer. nat. Mario Lips