Neue Marketingregeln

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Entscheidung des
Europäischen Parlaments über neue Regeln für die nährwert- und
gesundheitsbezogene Bewerbung von Lebensmitteln begrüßt.

Danach sollen
Lebensmittel künftig nur noch dann mit positiven Gesundheitseffekten
beworben werden („stärkt das Immunsystem“), wenn dies auch
wissenschaftlich belegbar ist.

Mit seinem Votum stimmte das Europäische
Parlament einem Kompromissvorschlag des Ministerrats und der Kommission
zu.

„Die heutige Entscheidung bringt den Verbrauchern mehr Transparenz“, sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. „Sie zieht eine Trennlinie zwischen wissenschaftlich belegbaren Aussagen und PR-Botschaften.“ Nach Einschätzung des vzbv bringen die neuen Marketingregeln Vorteile auch für die Hersteller: „Es wird künftig einen fairen Wettbewerb geben zwischen denen, die Gesundheitseffekte belegen können und denen, die das bloß behaupten.“

Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung über gesundheits- und nährwertbezogene Angaben bei Lebensmitteln werden künftig europaweit folgende Regeln für Marketing und Werbung gelten:

Gesundheitsbezogene Werbung:
* Aussagen über gesundheitliche Effekte von Lebensmitteln dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie wissenschaftlich belegt sind.
* Über die Zulässigkeit und Gültigkeit dieser Aussagen entscheidet die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde. Grundsätzlich gilt: Entspricht die Gesundheitsaussage dem heute anerkannten Stand der Wissenschaft, ist keine spezielle Zulassung erforderlich.
* Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde erarbeitet eine Positivliste mit wissenschaftlich gesicherten, frei verwendbaren Gesundheitsaussagen.

Nährwertbezogene Werbung:
* Für Lebensmittel mit einem hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehalt gelten künftig Einschränkungen. Das Hervorheben einzelner Nährwerte wie Vitamine oder Mineralstoffe („mit viel Calcium“) ist künftig nur noch dann erlaubt, wenn in gleicher Aufmachung auf den erhöhten Gehalt an Zucker, Fett oder Salz hingewiesen wird.
* Als hoher Gehalt an Zucker, Fett oder Salz gelten folgende Werte (jeweils pro 100 Gramm): 10 Gramm Zucker, 20 Gramm Fett und/oder 5 Gramm ungesättigte Fettsäuren, 1,25 Gramm Salz.

Besonders umstritten waren bis zuletzt die Regeln für nährwertbezogene Werbung. Der vzbv sieht in dem erzielten Kompromiss einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Übergewicht und Fehlernährung. „Bisher konnten Frühstücks-Flakes für Kinder mit Hinweisen wie „enthält viele wichtige Mineralstoffen“ auch dann noch als Wellness-Produkte vermarktet werden, wenn sie fast zur Hälfte aus Zucker bestanden,“ sagte vzbv-Chefin Edda Müller. „Mit dieser Art von Irreführung ist jetzt Schluss.“

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