Schulobstprogramm

Schulobstprogramm

Der Weg ist frei für das Schulobstprogramm

„Ich freue mich sehr, dass jetzt der Weg frei ist für die Durchführung des EU-Schulobstprogramms in Deutschland“, erklärte Bundsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, anlässlich der heutigen Beratung des Bundesrates zum Schulobstgesetz. Der Bundesrat hat heute keinen Einspruch gegen das Schulobstgesetz eingelegt. Damit sind nun die entscheidenden Voraussetzungen dafür erfüllt, dass das Gesetz bald in Kraft tritt.

Mit dem EU-Schulobstprogramm stehen Deutschland im Schuljahr 2009/2010 gut 20 Millionen Euro an EU-Mitteln für Schulobst zur Verfügung. Diese Mittel müssen in der Regel zum gleichen Teil kofinanziert werden. Die Länder sind für die Durchführung und damit auch die Sicherstellung der Kofinanzierung zuständig. Dies ist in dem Schulobstgesetz geregelt.

Bundesernährungsministerin Aigner: „Mit dem Schulobstprogramm können wir Kindern eine gesunde Ernährung schmackhaft machen und damit ihre Ernährungsgewohnheiten nachhaltig verbessern. Unser Pilotprojekt „Schulfrucht“ hat gezeigt, dass das Schulobstprogramm leicht durchzuführen ist.“

Weitere Informationen zum Schulobstprogramm finden Sie unter: http://www.bmelv.de/schulobstprojekt.

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