LGL warnt vor illegalem Schlankheitsmittel „Ultra Effect“
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) warnt vor der Einnahme des als „natürlich“ deklarierten Schlankheitsmittels „Ultra Effect“. Untersuchungen des LGL wiesen die beiden nicht angegebenen pharmakologisch wirksamen Stoffe Sibutramin und Rimonabant nach.
Für beide Wirkstoffe sind vielfältige Anwendungsbeschränkungen und Nebenwirkungen bekannt: Je nach Dosis kann Sibutramin den Blutdruck und die Herzfrequenz erhöhen und unter anderem Schlaflosigkeit, Übelkeit, Kopfschmerzen sowie Angstgefühle verursachen. Die gefundene Menge an Sibutramin ist deutlich höher als die Tagesdosis in Deutschland zugelassener Arzneimittel mit diesem Wirkstoff.
Bei der Behandlung mit Rimonabant können Angst, Schlaflosigkeit sowie Depressionen bis hin zu einer erhöhten Suizidneigung auftreten. Fertigarzneimittel mit diesem Wirkstoff wurden unter anderem deshalb in Deutschland vom Markt genommen.
Das Produkt „Ultra Effect“ ist in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen, der Handel mit nicht-zugelassenen Fertigarzneimitteln ist grundsätzlich strafbar. Das LGL rät wegen des hohen gesundheitlichen Risikos dringend von einer Einnahme ab. Die für die Arzneimittelüberwachung zuständigen Behörden wurden über das Schnellwarnsystem für Arzneimittel informiert.
Bei dem genannten Präparat handelt es sich um Kapseln in einer Schraubflasche mit blauem Aufdruck. Als Hersteller ist „Company Boston Medical Center Inc., 750 Washington St. Boston, MA 02111” angegeben.