Das kleine Schwarze
Lakritze ist nicht Jedermanns Sache
Lakritze wird geliebt oder gehasst. Typisch für die meisten Sorten ist das Zusammenspiel zweier vollkommen gegensätzlicher Geschmacksrichtungen: zuckersüß und extrem salzig. Grundstoff der schwarzen Leckerei ist der Saft der Süßholzwurzel, eingekocht mit Stärke, Zucker und Salz, teilweise veredelt mit Gummi arabicum, damit es schön knautscht zwischen den Zähnen. Ob als süßes Konfekt mit Kokosmasse oder Fruchtgummi, als würzige Variante mit Minze oder Veilchenaroma oder als scharfe Mischung mit Pfeffer, Ingwer oder Salmiak: der Phantasie sind praktisch keine Grenzen gesetzt. Die Skandinavier kennen sogar Schokoladen mit Lakritz-Stückchen und in Kalabrien wird selbst Pasta mit Lakritze angeboten.
Doch Lakritze ist nicht nur etwas für den Gaumen, es kann auch den Blutdruck erhöhen. Da das nicht für jeden gesund ist, müssen einige Lakritzsorten besonders gekennzeichnet werden. Mindestens drei Prozent Süßholzsaft müssen Lakritzen nach der Richtlinie für Zuckerwaren enthalten. Der Saft enthält Glycyrrhizinsäure, die für den charakteristischen Lakritzgeschmack verantwortlich ist. Ein Abbauprodukt der Substanz hemmt ein Schlüsselenzym im Mineralstoffhaushalt. So erklärt sich auch die anregende Wirkung von Lakritze. Schon in der Antike als Heilmittel bekannt, setzen noch heute viele auf die natürliche Kraft aus der Wurzel. Vor allem gegen Husten und Heiserkeit hat der Markt traditionell angewandte Arzneimittel oder schlicht Hustenbonbons mit Süßholz zu bieten. Für Bluthochdruckpatienten kann aber zu viel des Guten ein Gesundheitsrisiko bedeuten. Süßwaren und Getränke mit hohem Gehalt an Glycyrrhizinsäure müssen deshalb den Warnhinweis „Enthält Lakritz – bei hohem Blutdruck sollte ein übermäßiger Verzehr vermieden werden“ tragen.
Starklakritzen enthalten Ammoniumchlorid, im Volksmund als Salmiak bekannt. Auch diese Substanz hat es in sich: In höheren Dosen kann sie den Mineralstoffhaushalt beeinträchtigen und zu einer Übersäuerung des Blutes führen. Schon ab zwei Prozent Salmiak müssen Lakritzen daher auf der Vorderseite der Packung und gut sichtbar den Hinweis „Erwachsenenlakritz – keine Kinderlakritz“ tragen. Sind mehr als 4,5 Prozent des salzig schmeckenden Stoffes enthalten, ist zusätzlich der Hinweis „Extra stark“ verpflichtend. Ab acht Prozent Salmiak ist dann Schluss: Solche Produkte sind Arzneimittel und keine Lebensmittel.
aid, Christina Rempe