Der Apfel im Gesetzestext
Schon mal von der Orangenverordnung
oder der Bananenregel gehört? Wahrscheinlich
nicht, denn Vorschriften haben
selten etwas mit Obst zu tun. Nicht
so beim so genannten Apfelsaft-Paragraph:
Diese Vorschrift des deutschen
Gaststättengesetzes – genauer gesagt
der Paragraph 6 zum Ausschank
alkoholfreier Getränke – besagt, dass
in einer Gaststätte mindestens ein alkoholfreies
Getränk maximal genauso
teuer sein darf wie das billigste Getränk
mit Alkohol.
Hinsichtlich der Größe des
Getränks schaut der Gesetzgeber dann
noch einmal ganz genau hin: Verglichen
werden die Preise hier auch
anhand der Kosten für einen Liter.