Ratgeber Patientenverfügung – aktualisiert mit neuen gesetzlichen
Regelungen
Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
Seit dem 1. September 2009 wird der Wille des Patienten deutlich gestärkt:
Wenn man selbst nicht mehr nach Behandlungswünschen gefragt werden kann,
hat nun der in einer Patientenverfügung festgelegte Wille Vorrang vor
Entscheidungen von Ärzten und Angehörigen – so hat es der Gesetzgeber
bestimmt. Wer zum Beispiel im Wachkoma keine lebensverlängernden Maßnahmen
wünscht, kann dies verbindlich festhalten. Was dabei zu beachten ist,
erläutert verständlich und kompakt der Ratgeber „Patientenverfügung“ der
Verbraucherzentralen.
Ratgeber für Verbraucher finden Sie unter http://www.ratgeber.vzbv.de