Monitorings bei Raps

Ergebnisse des GVO – Saatgut – Monitorings bei Raps

Untersuchungen zeigen keine Spuren von gentechnisch veränderten Organismen im Saatgut

Wie das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am Freitag (21. August) in Stuttgart mitteilte, liegen die diesjährigen Untersuchungen von Rapssaatgut bereits vor der Aussaat vor. Im Landwirtschaftlichen Technologie-zentrum Augustenberg wurden insgesamt 50 Rapssaatgutproben untersucht. Dabei wurden keine Spuren von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) festgestellt.

Die Saatgutuntersuchungen auf GVO-Bestandteile konzentrieren sich auf die beiden Kulturarten, bei denen weltweit gesehen gentechnisch veränderte Sorten im Anbau sind und die gleichzeitig als Pflanzenarten auch in Deutschland zum Anbau kommen, nämlich Raps und Mais.

Für Saatgut gibt es keine von der EU-Kommission festgelegten Kennzeichnungs- oder Vollzugsschwellenwerte. Die Saatzuchtfirmen als Inverkehrbringer von Saatgut haben entsprechend Sorge dafür zu tragen, dass konventionelles Saatgut keine Bestandteile gentechnisch veränderten Materials enthält. Mit den derzeitigen, bereits seit Jahren durchgeführten Stichprobenkontrollen, kann erreicht werden, dass die Saatzuchtfirmen eine routinemäßige Kontrolle ihres Saatgutes vornehmen, bevor das Saatgut in den Handel kommt und ausgesät wird.

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