Bei Salmonellen droht Gastronomen die Betriebsschließung

„Vorübergehend geschlossen“

Bei Salmonellen droht Gastronomen die Betriebsschließung durch das Gesundheitsamt

Schutz vor den finanziellen Konsequenzen bietet eine Betriebsschließungsversicherung

Auch der vorbildlichste Gastronom kann sich nicht hundertprozentig vor ihnen schützen: Salmonellen. Selbst in hygienisch einwandfrei geführten Küchen und trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es zu einem Salmonellenbefall kommen. Sind Gäste an einer Salmonelleninfektion erkrankt, muss die Gesundheitsbehörde handeln und den Betrieb vorübergehend schließen. Neben dem Imageschaden drohen dem Gastronomen in diesem Fall hohe finanzielle Verluste: Denn auch wenn der Betrieb nicht weiterläuft und kein Umsatz gemacht wird, laufen Kosten für Personal und Pacht trotzdem weiter. Auch Schadenersatzforderungen von erkrankten Gästen können hinzu kommen. Im schlimmsten Fall hat das den Ruin des Betriebes zur Folge. Betriebsschließungs- und Betriebshaftpflichtversicherungen schützen Gastronomen vor diesen finanziellen Risiken.

Es passiert schneller als gedacht

Ob hausgemachtes Tiramisu, die beliebte Mousse au Chocolat oder köstliches Tatar – von vielen Spezialitäten geht die Gefahr eines Salmonellenbefalls aus. Jeder Gastronom ist sich dieser Gefahr bewusst und daher bemüht, potenzielle Risiken von vornherein auszuschließen – durch penible Sauberkeit in der Küche oder auch die Verwendung von pasteurisierten Eiern aus Tetrapaks anstelle von Frischware. Lückenlosen Schutz vor Salmonellen gibt es aber nicht. Oftmals gelingt es dem Gastronom zwar, den Betrieb nach einigen Wochen wieder zu eröffnen, in der Zwischenzeit hat sich jedoch die Ursache für die vorübergehende Schließung herumgesprochen. Der gute Ruf ist nachhaltig geschädigt und die Gäste bleiben aus – ein Schicksal, das jeden Gastronomen treffen kann. Selbst wenn der Gastronom den Schaden nicht verschuldet hat, kann er im rechtlichen Sinne als Hersteller der infizierten Produkte gelten. Deshalb muss er möglicherweise auch die Verantwortung tragen und für eventuelle Schadenersatzforderungen haften.

Sinnvoller Versicherungsschutz: ein Muss

In einem solchen Fall kann der Versicherungsschutz darüber entscheiden, ob der Gastronomiebetrieb fortbestehen kann. Bei der Auswahl des passenden Leistungspaketes sollten sich Gastronomen professionelle Hilfe holen. Einige Versicherer wie zum Beispiel AXA haben sich auf die speziellen Anforderungen von Gastronomen und Hoteliers spezialisiert und bieten individuelle Versicherungslösungen an. Diese Lösung sollte in jedem Fall eine Sachinhalts- und Gebäudeversicherung sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Ausgleich von Schadensersatzansprüchen betroffener Gäste enthalten. „Sehr empfehlenswert ist es, die Sachversicherung um die Betriebsschließungsversicherung zu ergänzen. Sie hilft dem Gastronomen, bei einer behördlichen Schließung den finanziellen Kraftakt zu schultern und den Betrieb schnell wieder aufzunehmen“, so Josef Lölsberg, Leiter Fachbereiche Industrie- und Firmenkunden bei AXA. In jedem Fall sollte der Gastronom bei der Wahl seiner Versicherung auf einen kompetenten Partner bauen. Maßgeschneiderte Versicherungslösungen wie Profi-Schutz von AXA bieten einen sinnvollen Rundumschutz.

Damit Salmonellen keine Chance haben

Der beste Schutz vor Salmonellen bleibt eine umfassende Vorsorge. Durch einfache Vorsichtsmaßnahmen kann das Risiko von Salmonellenbefall reduziert werden.

Hygiene ist das A und O

Rohe, eiweißhaltige Lebensmittel wie Fleisch, Fisch oder Eier sind die Hauptübertragungsquellen für Salmonellen. Der hygienische Umgang mit Nahrungsmitteln, eine sachgerechte Lagerung und die richtige Zubereitung bei einer ausreichenden Garzeit bei mindestens +70 Grad Celsius sind daher das A und O.

Achtung, Tiefkühlgut! Vorsicht ist auch bei tiefgekühlten Lebensmitteln geboten, denn Salmonellen können auch Minusgrade über längere Zeiträume hinweg überleben. Wird die Kühlkette unterbrochen, kann es zu einer explosionsartigen Vermehrung der vorhandenen Salmonellen kommen. Deshalb sollten angetaute Lebensmittel auf keinen Fall wieder eingefroren und die Kühlkette nicht länger als zwei Stunden unterbrochen werden.

Gefahrenquelle Tauwasser

Das Tauwasser von gefrorenem Fleisch, das sich auf Arbeitsflächen, Geschirr und Küchenutensilien befindet, ist eine typische Gefahrenquelle. Bei Raumtemperatur vermehren sich die im Wasser enthaltenen Salmonellen besonders gut und können Lebensmittel, die auf der Arbeitsfläche zubereitet werden, infizieren.

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