Fix-Strompreisangebote: Teuer, unflexibel und überflüssig

Strom- und Gaspreise sind in den letzten Monaten
kontinuierlich gestiegen. Da scheint es auf den ersten Blick
sinnvoll, einen Vertrag abzuschließen, in dem ein stabiler Strompreis
für einen Zeitraum von zwei oder drei Jahren garantiert wird.

Nur auf
den zweiten Blick ist zu erkennen, dass die darin festgeschriebenen
Grund- und Kilowattstundenpreise zumeist um einiges höher liegen als
die Preise der aktuellen Tarife mit „normalen“ Laufzeiten.

„Wir raten dringend davon ab, Fixpreisverträge für Strom und auch
für Gas abzuschließen“, mahnt Annika Krisp vom Branchenportal
www.strom-magazin.de und schließt sich damit der Aufforderung vieler
Verbraucherzentralen an.

Zum einen würden sich die Verbraucher mit
der Unterschrift unter den Fixpreisvertrag die Chance nehmen, von
eventuell sinkenden Energiepreisen zu profitieren. Und dafür stehen
die Zeichen derzeit sehr günstig: Gas- und Ölpreise fallen momentan
ebenso wie die Großhandelspreise an der EEX und die
Kohlendioxid-Zertifikatspreise.

Bis zum Sommer will die
Bundesnetzagentur zudem für niedrigere Netznutzungsentgelte sorgen,
was sich auch auf den Strompreis auswirkt. „Es wäre dumm, jetzt
freiwillig und vielleicht für mehrere Jahre einen höheren Strompreis
zu bezahlen“, macht die Expertin vom strom-magazin deutlich.

Zum anderen akzeptieren die Verbraucher mit der Unterschrift unter
den Fixpreisvertrag die darin enthaltenen Preise und können sie dann
nicht mehr von Gerichten überprüfen lassen, wie es momentan
deutschlandweit sowohl im Strom- als auch im Gasbereich geschieht.

Wie viel teurer die Fixpreisangebote im Vergleich sind, lässt sich
im Tarifrechner des strom-magazins unter:
http://anbieterwechsel.strom-magazin.de/tarifrechner/komfortrechner/
herausfinden.

„Unserer Meinung nach sind die Fixpreisangebote nichts
anderes als der Versuch der Energieunternehmen, die
Strompreiskontrolle zu umgehen und den Verbrauchern noch mehr Geld
aus der Tasche zu ziehen“, ist sich Krisp sicher.

Im Gegensatz zu den
Allgemeinen Tarifen der Grundversorgung müssen nämlich derartige
Sondertarife nicht von den Wirtschaftsministerien genehmigt werden.

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