Mindestpackung wird größer – Gesetzgeber schreibt vor: 19 Zigaretten
statt bisher 17
Der Deutsche Zigarettenverband informiert:
Bundestag und Bundesrat haben das „Vierte Gesetz zur Änderung
Verbrauchsteuergesetzen“ beschlossen. Mit der Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz in Kraft. Danach müssen
Zigarettenpackungen in Deutschland mindestens 19 statt wie bisher 17
Zigaretten enthalten. Das Gesetz sieht allerdings eine Übergangsfrist
vor. Bis zum 31. Dezember 2009 können die 17er-Packungen noch
verkauft werden. Danach dürfen sich diese Packungen aber nicht mehr
im Handel befinden, sondern nur noch die 19er-Packungen.