Neue Schlichtungsstelle, einheitliches Beschwerdeformular für Bahnkunden
VCD: Wichtige Schritte für mehr Fahrgastrechte
Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) begrüßt grundsätzlich die Gründung eines Trägervereins für eine neue, bundesweite Schlichtungsstelle öffentlicher Verkehr. Der von der Deutschen Bahn und weiteren Bahnunternehmen getragene Verein soll die Arbeit der beim VCD ansässigen Schlichtungsstelle Mobilität weiterführen. Deren Finanzierung durch das Bundesverbraucherschutzministerium läuft Ende November aus. Der VCD bewertet es für die Wahrung der Rechte der Kunden als positiv, dass Fahrgastverbände in dem Beirat des Vereins vertreten sein sollen. Zu begrüßen sei zudem, dass sich der Verein zum Ziel gesetzt habe, auch künftig verkehrsträgerübergreifend Streitfälle lösen zu wollen. Ob dieses Ziel erreicht werde sei jedoch zweifelhaft, da sich bisher kein einziges Flugunternehmen bereit erklärt habe, dem Trägerverein beizutreten.
Michael Gehrmann, VCD-Bundesvorsitzender: *Wir hoffen, dass die sehr gute Arbeit der bisherigen Schlichtungsstelle Mobilität fortgeführt wird: neutral, unabhängig, transparent, effizient und vor allem verkehrsträgerübergreifend. Die Schlichtungsstelle hat in den letzten Jahren mehr als 13 000 Anfragen vor allem von Bahn- und Flugreisenden bearbeitet. 68 Prozent der Anfragen von Reisenden bei der Schlichtungsstelle Mobilität beziehen sich auf den Verkehrsträger Flugzeug, 30 Prozent auf die Bahn. Die Schlichtungsvorschläge werden von der Bahn zu etwa 85 Prozent und von den Flugunternehmen zu etwa 40 Prozent angenommen. Diese für Verbraucher und Unternehmen wichtige Arbeit muss in gleicher Form fortgeführt werden.“
Birgit Zandke-Schaffhäuser, juristische Leiterin der Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD: *84 ausländische Flugunternehmen arbeiten erfolgreich mit der Schlichtungsstelle Mobilität zusammen. Wenn es nicht gelingt, den hohen Anteil an Flugbeschwerden auch in der künftigen Schlichtungsstelle unterzubringen, wird ein Großteil der Verbraucher ab Anfang Dezember im Regen stehen gelassen.“
Der VCD begrüßt die Entwicklung eines bundeseinheitlichen Beschwerde-Formulars für Zugverspätungen. Laut dem neuen Fahrgastrechtegesetz, das am 29. Juli in Kraft tritt, haben Bahnkunden ab 60 Minuten Verspätung das Recht auf Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises. Ein entsprechendes Formular wird ab diesem Zeitpunkt beim Servicepersonal im Zug, in den Vertriebsstellen der teilnehmenden Bahnen, im Internet und bei den DB Service Points erhältlich sein.
Die Schlichtungsstelle Mobilität arbeitet seit dem 1. Dezember 2004 verkehrsträgerübergreifend unter dem Dach des VCD. Sie gibt Reisenden Hilfestellung bei Problemen im öffentlichen Fernverkehr und führt im Streitfall eine außergerichtliche Lösung herbei.