Schulobstgesetz im Vermittlungsausschuss
Die Durchführung des Schulobstprogramms in Deutschland ist gefährdet – Mit der regelmäßigen Verteilung von Obst und Gemüse an Schulen ist es möglich, die Schülerinnen und Schüler zu erreichen und ihnen den Verzehr von Obst und Gemüse schmackhaft zu machen. Dies zeigen zwei vom Bundesernährungsministerium erfolgreich durchgeführte „Pilotprojekte Schulfrucht“.
„Die Entscheidung des Bundesrates, den Vermittlungsausschuss zum Schulobstgesetz anzurufen, bedauere ich sehr,“ sagte der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium Gert Lindemann heute anlässlich der Entscheidung des Bundesrates. „Damit ist die Durchführung des Schulobstprogramms in Deutschland gefährdet. Leider gilt dies auch für die Bundesländer, die gewillt sind, die Mittel aufzubringen und das Programm durchzuführen. Wenn jedoch die restlichen Länder ihre Verantwortung für die Zuständigkeit und damit auch für die Finanzierung des EU-Schulobstprogramms nicht anerkennen, werden Schülerinnen und Schüler in Deutschland nicht in den Genuss des Schulobstes und –gemüses kommen.“
Mit der regelmäßigen Verteilung von Obst und Gemüse an Schulen ist es möglich, die Schülerinnen und Schüler zu erreichen und ihnen den Verzehr von Obst und Gemüse schmackhaft zu machen, wie das vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in zwei Bundesländern erfolgreich durchgeführte „Pilotprojekt Schulfrucht“ zeigt.
„Auch in Zeiten knapper Kassen ist es erforderlich, die Gesundheit unserer Kinder im Blick zu haben. Gerade auch weil das Programm an Schulen durchgeführt werden soll, müssten die Länder meines Erachtens ein besonderes Interesse an diesem Programm haben,“ so der Staatssekretär.
Das vom EU-Agrarrat am 18. Dezember 2008 beschlossene Schulobstprogramm zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche früh an den Verzehr von Obst und Gemüse zu gewöhnen. Dies hat neben einer Absatz fördernden eine wesentliche ernährungspolitische Komponente. Das Programm hat für das Schuljahr 2009/2010 europaweit ein Finanzvolumen von 90 Millionen Euro, davon entfallen auf Deutschland nach Verteilung der Restmittel gut 20 Millionen Euro, die in der Regel zu 50 Prozent kofinanziert werden müssen.