Die krumme Gurke ist wieder da

Die krumme Gurke ist wieder da
EU hebt spezifische Vermarktungsformen für 26 Obst- und Gemüsearten auf.

Ab dem 1. Juli stehen die legendäre krumme Gurke und anderes Obst und Gemüse, das nicht den bislang geltenden Handelsnormen entspricht, wieder zum Verkauf. Europäische Regeln über die Größe und Form vieler Obst- und Gemüsesorten gelten dann nicht mehr, die spezifischen Vermarktungsnormen für 26 Arten Obst und Gemüse werden aufgehoben.
„Der 1. Juli steht für die Rückkehr der krummen Gurke und der knorrigen Karotte in unsere Regale“, erklärte EU-Landwirtschaftskommissarin Mariann Fischer Boel. „Etwas ernsthafter betrachtet ist dies ein konkretes Beispiel für unsere Bemühungen, unnötige Bürokratie abzubauen. Solche Dinge müssen nicht auf EU-Ebene geregelt werden. Es ist viel besser, dies den Marktbeteiligten zu überlassen. Die Veränderungen bedeuten auch, dass die Verbraucher aus einer möglichst breiten Produktpalette auswählen können. Es ist sinnlos, einwandfreie Erzeugnisse wegzuwerfen, nur weil sie die ‚falsche‘ Form und Größe haben.“

Die Initiative der Kommission, diese Normen abzuschaffen, ist ein wichtiges Element der laufenden Bemühungen, die EU-Regeln zu straffen und zu vereinfachen sowie die Bürokratie abzubauen. Die morgige Änderung bedeutet, dass die Normen für 26 Erzeugnisse aufgehoben werden: Aprikosen, Artischocken, Spargel, Auberginen, Avocados, Bohnen, Rosenkohl, Karotten, Blumenkohl, Kirschen, Zucchini, Gurken, Zuchtpilze, Knoblauch, Haselnüsse in der Schale, Kopfkohl, Porree, Melonen, Zwiebeln, Erbsen, Pflaumen, Staudensellerie, Spinat, Walnüsse in der Schale, Wassermelonen und Chicoree. Für zehn Obst- und Gemüsearten, worunter Äpfel, Erdbeeren und Tomaten, werden die Vermarktungsnormen erhalten bleiben. Doch auch für diese zehn Obst- und Gemüsearten könnten die Mitgliedstaaten zum ersten Mal den Verkauf von Erzeugnissen erlauben, die nicht den Normen entsprechen, solange diese entsprechend gekennzeichnet sind, um sie von den Erzeugnissen der Güteklassen Extra, I und II zu unterscheiden. Die neuen Regeln werden es den einzelstaatlichen Behörden mit anderen Worten ermöglichen, den Verkauf von allem Obst und Gemüse unabhängig.

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