Wo Bio drauf steht, muss auch Bio drin sein!

BIO AUSTRIA: Wo Bio drauf steht, muss auch Bio drin sein!

Neue Auslobungsstandards für Bio in Gastronomie und Großküchen ab 1.
Juli 2009

Ab 1. Juli 2009 gelten standardisierte Vorschriften
für die Auslobung von Bio in Gastronomie und Großküchen. Ziel der
Regelung ist es, einheitliche und klare Regeln zu definieren, um
damit irreführende Auslobungen in diesem Bereich einzudämmen. Die
unabhängige Kontrolle als zentrales, vertrauensbildendes Element der
Bio-Landwirtschaft wird damit auf den Bereich der Gemeinschaftlichen
Verpflegungseinrichtungen ausgedehnt.

Wo Bio drauf steht, muss auch Bio drin sein!

Die EU-Bio-Verordnung regelt sehr genau, unter welchen Bedingungen
biologische Lebensmittel hergestellt und vermarktet werden dürfen.
Für gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen gab es bis dato keine
verpflichtenden Standards. In Österreich hat die zuständige
„Unterkommission Bio“ (UK Bio) zum Lebensmittelbuch (Codex) daher
einstimmig entschieden, eine Standardisierung der Bio-Auslobung in
der Gastronomie und den Großküchen zu schaffen. In diesem Gremium
vertreten sind u. a. die Ministerien für Landwirtschaft, Gesundheit
und Konsumentenschutz auch die Landwirtschafts-, Arbeiter-, und
Wirtschaftskammer sowie die Interessensgemeinschaft Kontrollstellen
sowie BIO AUSTRIA vertreten. Dabei handelt es sich um eine nationale
Entscheidung, die geltenden Bestimmungen der EU-Bio-Verordnung
sinngemäß auch auf Gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen
anzuwenden. Die EU-Bio-Verordnung eröffnet diese Möglichkeit,
schreibt sie jedoch nicht verpflichtend vor. Zur Umsetzung gehört
konsequenterweise eine Melde- und folglich Kontrollpflicht
betroffener Unternehmer in Gastronomie und Einrichtungen der
Gemeinschaftsverpflegung.

Die wichtigsten Möglichkeiten der Auslobung sind:

1. Auslobung von Bio-Speisen in der Gastronomie mit der Auslobung
entweder einzelner Bio-Zutaten oder der Auslobung als ganzes
Bio-Gericht

2. Auslobung von Bio in Großküchen als Prozentanteil der
durchschnittlichen jährlichen Verwendung von Bio-Erzeugnissen, die
nicht primär dem Zweck der Verpflegung dienen (z. Bsp. Krankenhäuser,
Kindergärten, Schulen, Pensionistenheime)

3. Auslobung von Bio in der Unternehmensbezeichnung beispielsweise
als Bio-Hotel oder Bio-Wirt

BIO AUSTRIA hat sich sehr um praktikable Lösungen bemüht, um eine
Balance zwischen Sicherheit für KonsumentInnen und Kosten für die
betroffenen Unternehmen zu finden. Das Bio-Zertifikat für die
Gastronomie ist eine Möglichkeit, sich von MitbewerberInnen
abzuheben, die Glaubwürdigkeit bei den KonsumentInnen zu steigern und
das vorhandene Bio-Angebot auf Speisekarten und Werbematerialien auch
darzustellen.

„Österreich übernimmt als Bio-Land Nr. 1 mit diesem Schritt wieder
einmal die Vorreiterrolle und schließt eine wichtige Kontrolllücke.
Auf EU-Ebene ist absehbar, dass über kurz oder lang eine EU-weit
gültige Kontrollpflicht eingeführt wird. Mit der österreichischen
Regelung warten wir nicht bis uns etwas vorgeschrieben wird, sondern
gestalten rechzeitig selbst mit und schaffen eine solide und
vertrauenswürdige Basis für die Weiterentwicklung der Bio-Vermarktung
in den Bereichen Gastronomie und Großküchen. BIO AUSTRIA hat an den
Richtlinien mitgearbeitet und unterstützt die Initiative, sowohl im
Interesse der Biobauern und Gastronomen als auch der KonsumentInnen,
um sicherzustellen, dass dort, wo Bio drauf steht, auch Bio drin
ist“, schließt Rudi Vierbauch, Obmann von BIO AUSTRIA, dem Verband
der Österreichischen Biobauern.

Weiterführende Informationen online: www.bio-austria.at
oder www.biokueche.at

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