EU-Agrarzahlungen: Süßwarenhersteller sind keine Subventionsempfänger
Seit vorgestern werden auch in Deutschland die Empfänger von EU-Agrarzahlungen veröffentlicht. Was der Verbraucher nicht erkennen kann: Es befinden sich darunter sowohl direkte Subventionen für viele Landwirte als auch Ausgleichszahlungen für Zucker verarbeitende Unternehmen wie die deutschen Süßwarenhersteller. Diese Ausgleichszahlungen sind von den deutschen Süßwarenherstellern keinesfalls gewollt, sondern Konsequenz einer verfehlten EU-Agrarpolitik.
Hintergrund: Beim Export in Nicht-EU-Länder gibt es infolge eines künstlich durch die EU-Zuckermarktordnung hochgehaltenen Zuckerpreises einen eklatanten Preisunterschied zwischen EU-Preis und Weltmarktpreis. Dadurch wird der Landwirt gestützt, der Süßwarenhersteller hingegen muss den hohen Zuckerpreis entrichten.
Die EU zahlt den Differenzbetrag, der nichts anderes ist als eine Subvention an den Landwirt über den Umweg des Süßwarenherstellers.
„Subventioniert wird der Landwirt, nicht der Exporteur. Der Exporteur erhält nur das zurück, was er zuvor zu viel an den Landwirt gezahlt hat. Gäbe es nicht das EU-Marktordnungssystem, so würde sich ein Marktpreis für Zucker bilden können“, so Dr. Stefan Feit, Außenhandelsexperte im BDSI. Dann wäre auch die Exporterstattung unnötig. Außerdem wäre jeder Empfänger von Ausfuhrerstattungen froh, wenn er das komplizierte System der Ausfuhrerstattungen nicht verwenden müsste.
Mit der Abschaffung der Ausfuhrerstattungen für Zucker wird es ab Sommer keine Zahlungen mehr geben. Den Preisunterschied muss dann der Süßwarenhersteller allein tragen.