Missbrauch mit TÜV-Zeichen
vzbv erstattet Anzeige – „Produktentwicklung bei Nano-Technologie im Lebend-Experiment“
Im Skandal um 97 zum Teil schwerwiegende Vergiftungsfälle nach Anwendung des Haushaltsreinigers „Nano Magic“ ist die Ursache weiterhin unbekannt. Dem vzbv liegen Informationen vor, dass der Hersteller des Produkts zu Unrecht mit einem TÜV-Siegel warb. Dies bestätigte der TÜV-Süd. Der Verbraucherzentrale Bundesverband erstattete jetzt Strafanzeige wegen Verdachts von Verstößen gegen das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch. Geschädigte Verbraucher rief er auf, Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller zu prüfen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte das Fehlen einer Vorsorgestrategie beim Einsatz von Nanotechnologie. Auch nach einem Expertengespräch im Bundesinstitut für Risikobewertung ist weiter unklar, ob die von „Nano Magic“ ausgelösten Gesundheitsschäden auf die Nanotechnologie zurückzuführen sind. „Nach unserer Einschätzung findet Produktentwicklung hier offenbar im Lebend-Experiment mit Verbrauchern statt“, sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller, zu einer Serie von schweren Vergiftungsfällen durch ein Badpflege-Spray.
Experten warnen bereits seit einiger Zeit, dass die Auswirkungen von Nanopartikeln auf die menschliche Gesundheit bisher nicht hinreichend untersucht sind. Dennoch werden bereits zahlreiche Verbraucherprodukte mit Hilfe der Nanotechnologie hergestellt. Dabei kommen winzige Teilchen zum Einsatz, die tausendmal kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares sind. Wie diese Partikel im menschlichen Körper wirken, ist unbekannt.
TÜV Süd: „Nano Magic“ trug Prüfzeichen zu Unrecht
Beide unter der Bezeichnung „Nano Magic“ vertriebene Sprays waren mit einem Prüfsiegel des TÜV Süd „Produktion überwacht, Sicherheit geprüft“ versehen. Nach Angabe des TÜV Süd wurde diese Kennzeichnung jedoch nie für die betreffenden Produkte vergeben. „Es ist unverantwortlich, Verbraucher durch gefälschte Kennzeichnungen in Sicherheit zu wiegen“, sagte vzbv-Chefin Edda Müller.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht in dem aktuellen Fall ein Beispiel für die Schwächen des Produksicherheitsrechts. vzbv-Chefin Edda Müller forderte eine Reform der europäischen Produkthaftungsrichtlinie in folgenden Punkten:
* Vorsorgeprinzip: Bislang ist der Hersteller von der Haftung befreit, wenn er beweisen kann, dass der vorhandene Fehler nach dem Stand der Wissenschaft nicht erkannt werden konnte. Diese Ausnahme verstößt gegen das Vorsorgeprinzip und das Recht der Verbraucher, dass nur sichere Produkte auf den Markt gebracht werden dürfen. Daher sollte diese Ausnahme aus der Produkthaftungsrichtlinie gestrichen werden.
* Beweislastumkehr: Nach derzeit geltendem Recht trägt der Geschädigte die Beweislast. Dies führt dazu, dass Verbraucher ihre Ansprüche häufig nicht durchsetzen können. Für Verbraucher ist der kausale Zusammenhang zwischen Produktfehler und Schaden oft nur schwer nachzuweisen.
* „Selbstbeteiligung“ im Schadensfall: Die Richtlinie sieht bei Sachschäden eine Selbstbeteiligungsgrenze geschädigter Verbraucher von 500 Euro vor. Diese ist aus Verbrauchersicht nicht gerechtfertigt und sollte gestrichen werden.
* Entschädigungsfonds: Für geschädigte Verbraucher sollte ein Entschädigungsfonds eingerichtet werden, der unbürokratisch und ohne lange Gerichtsverfahren Entschädigungszahlungen leisten kann.
Nano Magic: Der Fall
Bereits kurz nach Verkaufsstart des „Magic Nano Bad- und WC-Versieglers“ sowie des „Magic Nano Glas- und Keramikversieglers“ der Firma Kleinmann Sonnenbühl, das als Aktionsware über den Discounter Penny vertrieben wurde, meldeten sich Verbraucher in den Giftinformationszentren. Die Betroffenen klagten über Atemnot, schwere Hustenanfälle, Übelkeit und Schlafstörungen und in einigen Fällen entwickelte sich ein lebensbedrohliches Lungenödem.
Von dem gefährlichen Spray wurden 4000 Stück verkauft, bevor das Produkt von Penny aus dem Verkauf genommen und zurückgerufen wurde.
BfR und Hersteller uneins über Vergiftungsursache
In einem Expertengespräch im Bundesinstitut für Risikobewertung am 7. April mit Fachleuten aus Giftinformationszentren, Wissenschaft, Industrie, Landesbehörden und dem BfR konnte keine eindeutige Ursache für die Vergiftungen identifiziert werden. In einer Pressemitteilung des BfR vom 12. April heißt es dazu:
„Ob die Nanopartikel … ebenfalls zu den beobachteten Gesundheitsproblemen beitrugen, war wegen fehlender Daten … nicht abschließend zu klären.“
www.bfr.bund.de/cms5w/sixcms/detail.php/7744
In einer am 13. April auf der Website der Herstellerfirma Kleinmann veröffentlichen Mitteilung ist dagegen zu lesen:
„Das Ergebnis der Untersuchungen vom 07.04.06 bestätigt, dass die entnommenen Rückstellmuster als unbedenklich einzustufen sind (bezieht sich ausschließlich auf die Nano-Flüssigkeit, nicht jedoch auf das abgefüllte Produkt in einer Aerosol-Flasche).“
www.kleinmann.net/html/index.php?name=News&file=article&sid=118