Gimahhot kassiert anwaltliches Schreiben aufgrund einer erfundenen Meldung – Trotz des ersten Aprils keine Gnade für das Shopping-Center im Internet
Aprilscherze haben sich mittlerweile in den Medien etabliert und selbst die Öffentlich-Rechtlichen schickten ihre Zuschauer in den April. Allerdings wird nicht jeder Aprilscherz auch als solcher verstanden. Das Shopping-Center im Internet www.gimahhot.de hatte am ersten April gemeldet, dass es einen bekannten Ex-Porno-Star als neues Werbegesicht verpflichtet hätte und sich von Gimahhot in Ginahot umtaufen würde. Was die Blogger auf dem Gimahhot-Blog als gelungenen Aprilscherz und eine „schöne Aktion“ werteten, fand Frau M. S. gar nicht lustig und ließ Gimahhot von ihren Anwälten abmahnen. Damit ist das Hamburger Start-up wohl das erste Unternehmen, dem eine Abmahnung aufgrund eines Aprilscherzes ins Haus flattert.
Thomas Promny, Geschäftsführer Marketing der Gimahhot GmbH, meint dazu: „Mit so einer Reaktion haben wir nicht gerechnet. Mittlerweile haben sich Fake-Meldungen am ersten April schon fest eingebürgert. Auf keinen Fall haben wir gedacht, dass dies ein Fall für die Anwälte wird. Ich frage mich, ob Twitter den Axel-Springer-Verlag auch abgemahnt hat.“
Mehr Glück hatten wir, Gourmet Report. Unser April Scherz, 12.000 mal gelesen, kam offenbar gut an. Harald Wohlfahrt und auch McDonalds haben wohl deutlich mehr Humor als ehemalige Pornostars … 😉
Der Link zu unserem Aprilscherz:
www.gourmet-report.de/artikel/26265/Wohlfahrt-geht-zu-McDonalds.html