Ab dem 1. Mai 2006 sind die von Deutschland ausgestellten vorläufigen Reisepässe für Reisen in die Vereinigten Staaten im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program – VWP) nicht mehr gültig.
Inhaber eines von Deutschland ausgestellten vorläufigen Reisepasses, die vorhaben, in oder über die Vereinigten Staaten zu reisen, müssen entweder einen gültigen, maschinenlesbaren deutschen Reisepass für Reisen im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen oder ein US-Visum für Reisen in die Vereinigten Staaten beantragen.
Deutschland nimmt weiterhin am Programm für visumfreies Reisen teil, und deutsche Staatsbürger mit regulären Reisepässen, einschließlich Kinderpässen, können das Programm weiterhin für Geschäfts- und Urlaubsreisen in die Vereinigten Staaten nutzen. Von Deutschland ausgestellte reguläre offizielle und diplomatische Reisepässe mit vollständiger Gültigkeit können weiterhin gemäß der derzeitigen Anforderungen an Reisepässe im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen für Visa Waiver Programm-Reisen verwendet werden und sind von dieser Entscheidung nicht betroffen.
In Übereinstimmung mit den US-Einreisebestimmungen sollten im Rahmen des Visa-Waiver-Programms Reisende mit einem vorläufigen deutschen Reisepass ab dem 01. Mai 2006 nicht davon ausgehen, die Erlaubnis zu erhalten, an Bord eines Flugzeuges oder eines Kreuzfahrtschiffes zu gehen, das die Vereinigten Staaten zum Ziel hat. Im Rahmen des Visa-Waiver-Programms Reisende, die mit einem vorläufigen deutschen Reisepass an einem Einreisepunkt in den Vereinigten Staaten eintreffen, erhalten möglicherweise kein vorläufiges Aufenthaltsrecht, und die Erlaubnis, in die Vereinigten Staaten einzureisen, kann ihnen verweigert werden.
Quelle:
www.us-botschaft.de/germany-ger/vorlaeufiger_reisepass.html