BGH weist Klage gegen Wirt ab
Wer sich beim Essen im Restaurant einen Zahn abbricht und dafür den Wirt haftbar machen will, muss dessen Verschulden nachweisen können. Für den Gast gelten keine Beweiserleichterungen.
Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), der erstmals über eine solche Schadensersatzklage gegen einen Gastronomen entschied, hervor. Damit wies das Karlsruher Gericht die Klage eines Gasts ab, der im Dezember 2003 Cevapcici von einem gemischten Grillteller gegessen und sich dabei einen Zahn abgebrochen hatte – angeblich, weil ein Steinchen im Hackfleisch war. Er forderte den Ersatz der Zahnarztkosten und Schmerzensgeld. (Az: VIII ZR 283/05 vom 5. April 2005)
Lesen Sie den gesamten Artikel:
http://portale.web.de/Schlagzeilen/?msg_id=6122982