China-Restaurant-Syndrom

LGL Untersuchung „China Restaurants“ beweist: Bis zum 2,5fachen der erlaubten Dosis Glutamat in China Restaurants vorgefunden! 12 % der Proben über dem Wert – Die gute Nachricht: 60 % ohne Glutamat Nachweis – Glutamat Hinweis auf Speisekarte fehlt sehr oft

In asiatischen Restaurants wird sehr häufig Glutamat bei der Zubereitung der Speisen zugesetzt. Glutamat verstärkt den Geschmack und hat in hoher Konzentration auch selbst einen leicht salzigen, würzigen und süßlichen Eigengeschmack. Bei Glutamat handelt es sich um Salze der Glutaminsäure, einer auch natürlich in Lebensmitteln vorkommenden Aminosäure. Der Zusatz zu Lebensmitteln ist auf eine Höchstmenge von 10 g/kg (ausgedrückt als Glutaminsäure) beschränkt, was immerhin einer Menge von 1 % des Lebensmittels entspricht.

Mögliche Nebenwirkungen

Glutamat steht im Verdacht, bei einzelnen Personen das sogenannte “China-Restaurant-Syndrom” auszulösen, eine pseudoallergische Reaktion, die sich unter anderem durch Übelkeit, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwäche, Taubheitsgefühl im Nacken, gerötete Hautpartien und Hautausschlag, Mundtrockenheit, Jucken im Hals und anderen Symptomen bemerkbar machen kann. Die Symptome können circa zehn bis 20 Minuten nach dem Verzehr von glutamathaltigen Speisen auftreten und verschwinden aber nach einiger Zeit von selbst wieder.

Ergebnisse

Im Jahr 2008 untersuchte das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) insgesamt 66 fleischhaltige Gerichte aus asiatischen Restaurants auf ihren Gehalt an Glutaminsäure. Dabei handelte es sich meist um gebratenes oder gebackenes Fleisch wie Huhn, Ente, Schwein oder Rind, meist mit Gemüse und in Soße.
Vereinzelt wurden auch gebratene Nudeln oder gebratener Reis mit Fleisch oder fleischhaltige Suppen untersucht. Beilagen wie Reis oder Nudeln wurden nicht mit überprüft (außer bei gebratenem Reis und gebratenen Nudeln).
27 der 66 Gerichte waren mit Glutamat hergestellt. Bei den übrigen Speisen wurde entweder kein Glutamat verwendet oder so wenig, dass der Zusatz nicht eindeutig nachweisbar war. Bei acht der 66 Proben (12 %) war die zulässige Höchstmenge an Glutaminsäure von 10 g/kg deutlich überschritten. Die Gehalte lagen zwischen 11,8 und 24,3 g/kg.

Kennzeichnung

Die Verwendung von Glutamat muss in der Speisekarte kenntlich gemacht werden. Bei zwölf der 27 Proben, bei denen der Glutamatzusatz nachgewiesen wurde, war der Zusatz von Glutamat in der Speisekarte nicht oder nicht ausreichend kenntlich gemacht.

Zusammenfassung

In asiatischen Restaurants wird häufig Glutamat verwendet. Die Gehalte liegen jedoch meist unterhalb des zulässigen Höchstwerts, es kommt jedoch zu einzelnen Höchstmengenüberschreitungen. Sehr häufig wird der Zusatz von Glutamat in den Speisekarten überhaupt nicht oder nicht ausreichend kenntlich gemacht und ist somit für den Verbraucher nicht erkennbar. Daher empfiehlt es sich – insbesondere für empfindliche Personen – in der Gaststätte explizit nach der Verwendung von Glutamat zu fragen.

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