Olivenöl mit Herkunftsangabe

Olivenöl mit Herkunftsangabe

EU legt verbindliche Regelungen fest

Und wieder gibt es einen Schritt zu mehr Verbraucherschutz zu melden.
Wer hat sich im Supermarkt noch nicht von idyllischen Bildern aus der Toskana auf dem Etikett verführen lassen. Echtes mediterranes Gefühl in Form einer Flasche Olivenöl. Wer dabei dachte, dass es sich auch in der Tat um ein kleinbäuerliches Produkt, von Hand und mit Liebe hergestellt handelt, sah sich in vielen Fällen getäuscht. Oft waren das nämlich Verschnitte aus den unterschiedlichsten Regionen Europas mit phantasiebegabten Marketing-Aussagen.
Für „natives Olivenöl“ und „natives Olivenöl extra“ gilt ab 1. Juli 2009 nun eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung. Zwar wurden bereits 2002 Vorschriften für die freiwillige Kennzeichnung dieser Öle erlassen. Diese reichten aber laut EU-Kommission nicht aus, um die Irreführung der Verbraucher über die tatsächlichen Eigenschaften und den Ursprung bestimmter Produkte zu verhindern. Jetzt erhalten Olivenöle, die aus einem einzigen Land stammen, auch tatsächlich deren Ursprungsbezeichnung. Öle, die aus Mischungen von Ölen verschiedener Länder bestehen, werden als „Verschnitt von Olivenölen aus der Gemeinschaft“ (EG), „Verschnitt von Olivenölen aus Drittländern“ oder „Verschnitt von Olivenölen aus Drittländern und der Gemeinschaft“ gekennzeichnet. Bestimmte geschmackliche Eigenschaften wie fruchtig, grün, reif, mild und ausgewogen dürfen weiterhin auf der Verpackung stehen. Deren Bewertung übernimmt ein festgelegter Panel-Test der International Olive Oil Council mit professionellen Testpersonen.

aid, Harald Seitz

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