Glutenunverträglichkeit: Neue Kennzeichnung für spezielle Produkte
Nur Produkte mit höchstens 20 mg Gluten pro Kilogramm dürfen als „glutenfrei“ gekennzeichnet werden.
Lebensmittel, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind, dürfen höchstens 100 Milligramm des Getreideeiweißes pro Kilogramm enthalten. Dann ist der Hinweis „sehr geringer Glutengehalt“ auf dem Etikett erlaubt. Das geht aus einer neuen europäischen Verordnung hervor. Produkte mit höchstens 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm können als „glutenfrei“ gekennzeichnet werden. Das Regelwerk ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten und gilt ab dem 1. Januar 2012. Wenn Produkte die Bestimmungen erfüllen, können sie aber schon jetzt auf den Markt gebracht werden.
Zöliakie ist eine Nahrungsmittelunverträglichkeit gegen das Getreideeiweiß Gluten. Der Verzehr des Eiweißes führt bei Patienten zu einer Veränderung der Darmschleimhaut und dadurch zu einer gestörten Nahrungsaufnahme, begleitet von Durchfällen und Gewichtsverlust. Gluten ist in Produkten aus Weizen, Roggen, Gerste und Hafer und auch „versteckt“ in vielen industriell hergestellten Waren enthalten. Lebensmittel, die aus diesen Getreidesorten bestehen oder diese beinhalten, können in spezieller Weise verarbeitet werden, um den Glutengehalt zu senken. Es besteht auch die Möglichkeit, auf Produkte mit von Natur aus glutenfreien Zutaten wie Mais, Reis, Hirse, Soja oder Buchweizen auszuweichen.