Ernährungsberatung

Ernährungsberatung als Tarnung für dubiose Vertriebspraktiken
Neue Qualitätsstandards für Ernährungsberatung sollen Verbraucherschutz sichern

Auf gemeinsame Qualitätsstandards für die Ernährungsberatung haben sich Berufsverbände, Verbraucherschutzorganisationen und Fachinstitutionen wie die Deutsche Gesellschaft für Ernährung geeinigt. Eine bundesweite Rahmenvereinbarung Ernährungsberatung legt jetzt erstmals Mindeststandards für die Ausbildung, regelmäßige Fortbildung und die Beratungskompetenz von Ernährungsberatern fest. Künftig soll Ernährungsberatung beispielsweise nur noch dann von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, wenn sie diesen Qualitätsanforderungen entspricht.

„Ziel der neuen Rahmenvereinbarung ist es, die qualifizierte Ernährungsberatung klar von fragwürdigen Praktiken und selbsternannten Ernährungsexperten abzugrenzen“, sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. „Das ist angewandter Verbraucherschutz im besten Sinne.“

Der Markt für Ernährungsberatung boomt. Bundesweit sind mehrere Tausend Personen als Ernährungsberater tätig. Die Bezeichnung Ernährungsberater ist allerdings nicht gesetzlich geschützt. Neben seriösen, fachlich hoch qualifizierten Anbietern gibt es auch zahlreiche Angebote, bei denen nicht fundierte Beratung sondern das Verkaufen von Produkten oft zweifelhafter Wirksamkeit im Vordergrund steht. Besonders profitabel ist der Markt für Diätprodukte, Nahrungsergänzungsmittel und funktionelle Lebensmittel – die Beratung dient hierbei häufig lediglich als Aufhänger für den Vertrieb fragwürdiger Produkte. Die entsprechenden Produkte bewegen sich häufig in einer Grauzone zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln: die Wirksamkeit, Risiken und Nebenwirkungen sind meist allerdings nicht geprüft.

Vor diesem Hintergrund heißt es denn auch in der Präambel der neuen Rahmenvereinbarung unmissverständlich: „Eine Werbung für ein Produkt oder eine Kopplung der Leistungen und Angebote … an einen Produktverkauf Handel oder Vertrieb von Produkten wird ausgeschlossen.“

An der Ausarbeitung der neuen Qualitätsstandards waren neben dem Verbraucherzentrale Bundesverband unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Ernährung, die Deutsche Akademie für Ernährungsmedizin, der Deutsche LandFrauenverband und der Berufsverband Hauswirtschaft beteiligt.

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