Nachhaltige Bewirtschaftung der Kabeljaubestände sicher gestellt

Nachhaltige Bewirtschaftung der Kabeljaubestände sicher gestellt

Deutsche Krabben- und Seelachsfischerei auch künftig von Aufwandsregelung befreit

Bundesernährungsministerin Ilse Aigner hat die heute vom Fischereiministerrat der EU beschlossene grundlegende Neuausrichtung des Wiederauffüllungsplans für Kabeljau als großen Fortschritt begrüßt. „Der Plan stellt sicher, dass die Bewirtschaftung dieses wichtigen Fischbestandes noch stärker am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiert wird. Für die Verbraucher bedeutet dies, dass der beliebte Nordseefisch auch künftig unbesorgt auf dem Speiseplan bleiben kann.“ Das war ein zentrales deutschen Anliegen in den europäischen Fischereiverhandlungen.

Zentraler Punkt der Neuregelung ist die deutliche Reduzierung der fischereilichen Sterblichkeit um 25 % im nächsten Jahr. Dieser Wert gibt den Anteil am Gesamtbestand an, der durch die Fischerei entnommen wird. Er soll in den Folgejahren jeweils um weitere 10 % gesenkt werden.

Wichtig für Deutschland ist, dass die ungewollten Beifänge und Rückwürfe an Kabeljau erstmals deutlich zurückgeführt werden sollen. Diese Rückwürfe waren 2007 in der Nordsee fast so hoch wie die Gesamtfangmenge für Kabeljau. „Es ist für mich ein zentrales Anliegen, diesen Missstand so schnell wie möglich zu beseitigen“, betonte Aigner.

Für die deutschen Fischer konnte die Ministerin erreichen, dass die Krabben- und Seelachsfischerei auch von der neuen Aufwandsregelung grundsätzlich befreit bleiben. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass diese Fischereien keine signifikanten Beifänge an Kabeljau verursachen. „Es kann nicht sein, dass wir in ein- und demselben Rat über die Vereinfachung von Regelungen diskutieren und gleichzeitig Fischereien, die die Kabeljaubestände nicht beeinträchtigen, mit neuen Vorschriften überziehen“, erklärte Aigner.

Die Kommission sagte darüber hinaus zu, sie werde darauf achten, dass das neue Aufwandsregime den Mitgliedstaaten auch künftig ermöglicht, ihre Quoten voll auszuschöpfen. Diese Zusicherung ist für Deutschland von besonderer Bedeutung, da hier die Anpassung der Flottenkapazitäten an die Fangmöglichkeiten bereits in der Vergangenheit erfolgt ist.

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